Vertiefung: Restriktivster Fall der Dateneingabe
Häufig nachgefragt
Aktuell gilt für KI-Systeme, die auf externer KI-Infrastruktur betrieben werden, der restriktivste Fall der Dateneingabe. Die Einschränkungen ergeben sich insbesondere aus der fehlenden Informationssicherheit, da eingegebene Informationen durch Unternehmen der Privatwirtschaft nachgenutzt werden und/oder gegebenenfalls leichter an die Öffentlichkeit gelangen können.
Auch im restriktivsten Fall gibt es weiterhin viele Anwendungsfälle von KI im Rahmen der behördlichen Arbeit. Beispiele sind:
- die Zusammenfassung eines Dokuments aus dem öffentlich zugänglichen Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien,
- die Übersetzung eines öffentlichen Berichts in „Einfache Sprache“,
- der Entwurf eines Social-Media-Beitrags für die Öffentlichkeitsarbeit des eigenen Ressorts,
- die Zusammenfassung eines Themengebiets (alternativ zu der Nutzung von Suchmaschinen),
- die Ideengenerierung für das Argument einer öffentlichen Rede oder
- die Zuhilfenahme eines Sprachmodells bei der Erstellung von Excel-Formeln.