Die „Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung“ sieht eine Vielzahl an organisatorischen, prozessualen sowie technischen Veränderungen hin zu einem Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung (IVÖV) vor. Dieser soll die verbundenen Netze der Bundesverwaltung, Netze der Auslands-IT des Auswärtigen Amtes, das Verbindungsnetz gemäß IT-NetzG, die verbundenen Netze von Landes- und Kommunalverwaltungen sowie gegebenenfalls weitere Spezialnetze der Verwaltung umfassen.

Auf der Abbildung sind folgende Bereiche des IVÖV veranschaulicht: Basisnetz mit folgenden Netzen im Kernbereich: KTN-Bund, CoreBWI und ggf. weitere Verbindungen. Anbindungsbereich (inklusive Verbindungsnetz gem. IT-NetzG) Quelle: BMI / Referat CI 5

Der IVÖV verbindet damit künftig Nutzer auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene und schafft Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft Zugänge zu den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung unter Sicherung von Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit. KTN-Bund erfüllt als Transportplattform hierbei die Sicherheits- und betrieblichen Anforderungen der Netzinfrastruktur, als auch die entsprechenden Anforderungen des taktisch-operativen Digitalfunks BOS. Die Kommunikationsfähigkeit mit internationalen Partner (bspw. EU) soll dabei durch einheitliche, zentral geregelte Netzübergänge sichergestellt werden. Die BDBOS übernimmt die Rolle der zentralen Netzbetreiberin sowie die Bereitstellung der netznahen Dienste.

Zur Umsetzung dieses Zielbildes wurden strategische Handlungsfelder sowie entsprechende Maßnahmen definiert und in einem Umsetzungskatalog beschrieben, der regelmäßig fortgeschrieben wird. Zu den Maßnahmen zählen insbesondere die Konsolidierung der Weitverkehrsnetze der Bundesverwaltung sowie die flächendeckende Einführung von IPv6 in der öffentlichen Verwaltung.

Auf der Abbildung sind die 6 strategischen Handlungsfelder jeweils mit einer kurzen Beschreibung benannt. Quelle: BMI / Referat CI 5

Unter der Federführung des BMI sollen die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung des Zielbilds 2030 unter Beachtung der HHA-Maßgaben vorbehaltlich der Verfügbarkeit an Haushalts- und Personalmitteln umgesetzt werden. Die Realisierung ist über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren vorgesehen.
Zur Ermittlung der erforderlichen Haushaltsmittel wurden 2019 eine initiale Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie ein Umsetzungskatalog initiiert. Es sind zusätzliche Ressourcen (Personal- und Haushaltsmittel) für die Umsetzung erforderlich.

Die Umsetzung der „Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung“ ist als Vorhaben u.a. in folgenden Strategiepapieren der Bundesregierung verankert:

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