Überblick

Das Digitalprogramm fasst die wesentlichen digitalpolitischen Projekte des Bundesministerium des Innern und für Heimat in der laufenden Legislaturperiode aus den Bereichen Digitalisierung von Staat und Verwaltung sowie der Cybersicherheitsarchitektur Deutschlands zusammen. Dieser Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand.

Die einzelnen Projekte sind in folgende Themencluster aufgeteilt:

1. 1. Staatliche Leistungen für Menschen und Unternehmen digitalisieren

Über 90 Prozent der Verwaltungsleistungen des Bundes sind bereits online verfügbar. Darunter alle wichtigen Leistungen, die besonders viele Menschen betreffen. Mit dem Bundesportal wurde eine der modernsten Antragsplattformen geschaffen, die monatlich mehr als 1,2 Millionen Mal aufgerufen wird. Der kürzlich in Kraft getretene OZG-Änderungsgesetz schafft zudem die entscheidenden Grundlagen, um den Weg zur Ende-zu-Ende Digitalisierung von allen Verwaltungsleistungen unter Einhaltung des „Once-Only“-Prinzips wirksam umzusetzen.

2. 2. Staat modernisieren

Der digitale Wandel kommt auf allen Ebenen an: Mit dem GovTech Campus existiert inzwischen eine Plattform zur effektiven projektbezogenen Zusammenarbeit zwischen Behörden aus Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam mit Akteuren aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Start Ups. In der Gesetzgebung unterstützen der Digitalcheck sowie das Projekt E-Gesetzgebung als Teil der Dienstekonsolidierung Legistinnen und Legisten bei der Abstimmung digitaltauglicher Rechtsetzung. Die Digitalakademie Bund bringt durch neue Trainingsprogramme für Führungskräfte und Mitarbeiter den Wandel und die Transformation der Verwaltung voran.

3. 3. Cybersicherheitsarchitektur modernisieren und harmonisieren

Zur Förderung der digitalen Souveränität hat die neu gegründete Cyberagentur Forschungsprojekte in Auftrag gegeben, um den Nutzen disruptiver Technologien zu erforschen. Die Bundesregierung hat im Juli 2024 den Regierungsentwurf Umsetzung der NIS-2 Richtlinie der EU (NIS2UmsuCG) beschlossen, das die gesetzliche Grundlage zur Verbesserung des Schutzes Kritischer Infrastrukturen vor Cyberangriffen, zur Stärkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie zur Einführung eines Chief Information Security Officers (CISO) Bund schaffen wird. Zur Stärkung der Sicherheit und technologischen Souveränität der deutschen 5G-Mobilfunknetze hat die Bundesregierung mit den Betreibern der Netze vereinbart, dass in Deutschland keine kritischen Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE in 5G-Kernnetzen deutscher Mobilfunknetze eingesetzt werden dürfen.

4. 4. Daten rechtssicher erschließen und nutzen

Beim gemeinsam mit BMWK durchgeführten Projekt zur Etablierung eines Dateninstitut läuft der Gründungsprozess über drei ineinandergreifende Module: Zwei Pilot-Use-Cases und ein Verhandlungsverfahren zur Gründung. Das im Aufbau befindliche Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI) hat einen „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ entwickelt, der die verschiedenen KI-Anwendungen und Bedarfe der Bundesverwaltung zusammenführt. Mit den etablierten Funktionen der Open Data Koordination und dem Chief Data Scientist mit angeschlossenem Datenlabor des BMI im Statistischen Bundesamt geht die Umsetzung der Ziele der Datenstrategie und Open-Data-Strategie voran.

5. 5. Digitale Souveränität festigen und interoperable Infrastruktur schaffen

In Zusammenarbeit mit dem Föderalen IT-Architekturboard (FIT-AB) aus Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen sowie der FITKO entstanden das Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur sowie die Architekturprinzipien. Die Arbeit an der föderalen IT-Architektur ist ein wesentlicher Eckpfeiler für sicheren Datenaustausch über die föderalen Ebenen. Als Austauschplattform für die ebenenenübergreifende entwickelte Open Source Software kommt „OpenCoDE“ des von BMI initiierten Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDIS) zum Einsatz.

Nicht in allen Fällen können allerdings zu Beginn der Wahlperiode gefasste Projektideen auch zum Abschluss gebracht werden. Die zahlreichen neuen Herausforderungen in der Welt wie der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine oder der durch den Angriff der Hamas auf Israel am 07. Oktober 2023 ausgelöste Krieg im Gaza-Streifen, ebenso wie die fortschreitende technologische Entwicklung und nicht zuletzt die enger werdenden Haushaltsspielräume sorgen auch im BMI für die Notwendigkeit, Ressourcen stärker zu bündeln und gefasste Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen.

Digitalisierung der staatlichen Leistungen Digitalisierung der staatlichen Leistungen (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

1. Staatliche Leistungen für Menschen und Unternehmen digitalisieren

Als essenzieller Bestandteil einer modernen Gesellschaft treiben wir die Digitalisierung der Verwaltung voran. Sicherheit und Nutzerorientierung sind dabei die leitenden Prinzipien. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen arbeiten wir an digitalen Verwaltungsleistungen für alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, um diese jederzeit, transparent und an jedem Ort zur Verfügung zu stellen. Fortschritte zeigen sich insbesondere in der weitgehenden Umsetzung von Verwaltungsleistungen des Bundes. Die Verfügbarkeit aller digitalen Verwaltungsleistungen in der Fläche sowie die weitgehende Ende-zu-Ende Nutzbarkeit von Verwaltungsleistungen bleiben Ziele, die gemeinsam mit den zuständigen Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln ist dazu auf allen föderalen Ebenen ein wesentlicher Hebel.

1. OZG Bund

Ziel des Projektes:
Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms OZG Bund werden die Leistungen online verfügbar gemacht, für die der Bund sowohl in der Rechtsetzung als auch im Vollzug verantwortlich ist (sogenannte Typ 1-Leistungen). Hierfür wird der Bund ein Programmmanagement im BMI etablieren, das die Umsetzung im Einvernehmen mit den Ressorts steuert. Die einzelnen Ressorts arbeiten gemeinsam mit dem BMI an der Digitalisierung der Leistungen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Alle Online-Leistungen der Bundesverwaltung sollen zentral über das Bundesportal zugänglich sein. Bundesleistungen werden direkt im Bundesportal oder in Fachportalen digitalisiert. Leistungen, die in Fachportalen digitalisiert sind, werden, wie Leistungen von Ländern und Kommunen, im Bundesportal verlinkt.

Projektstatus grün

Aktueller Umsetzungsstand:
Der Bund hat mit dem Digitalisierungsprogramm Bund das OZG im Wesentlichen umgesetzt und ist bereit für die nächste Phase der Ende-zu-Ende-Digitalisierung in 2024.

Zielerreichung:

  • 107 von 115 priorisierten Verwaltungsleistungen online verfügbar (70 in Reifegrad 3, 37 in Reifegrad 2)
  • 1048 von 1.400 Verwaltungsleistungen online verfügbar (475 Reifegrad 3, 573 Reifegrad 2); Die leistungsstärksten Verwaltungsleistungen sind umgesetzt
  • Mehr als 243 Online-Antragsverfahren wurden im Bundesportal über die Fertigungsstraße digitalisiert.

Die Umsetzung der verbleibenden Verwaltungsleistungen ist bis Ende 2024 geplant. Die im Programm gewonnen Erkenntnisse, sowie die technischen und organisatorischen Strukturen wurden in das Projekt Bundesportal überführt.

2. Nationale Feedback-Komponente

Ziel des Projektes:
Die Nationale Feedback-Komponente (NFK) ist ein Projekt im Rahmen der Umsetzung der SDG-VO der Europäischen Union.
Alle Bundesbehörden und nachgeordneten Einrichtungen sowie alle Länder und nachnutzende Kommunen sind an die NFK angeschlossen. Dabei erfolgt die Einbindung der NFK auch für Verfahren außerhalb der SDG-VO.

Projektstatus:
Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
Das Projekt ist abgeschlossen, die Nationale Feedback-Komponente (NFK) befindet sich im Regelbetrieb, steht allen Bundesressorts und Länder zur Nutzung bereit. Feedback-Informationen von angeschlossenen Onlinediensten können auf Basis der NFK für das Dashboard bereitgestellt werden.

Die Nutzung der NFK ist gemäß EU-Verordnung 2018/1724 für zahlreiche intensiv nachgefragte Verfahren verpflichtend. Für Verfahren, die nicht im Anhang II der SDG-VO erwähnt sind, ist die Nutzung der NFK nicht verpflichtend, aber sinnvoll. Derzeit haben sich 13 Länder und fünf Ressorts an die NFK angeschlossen. Ziel dabei ist neben der gesetzlichen Erfüllung der Rückmeldungen an die EU-KOM, Online-Verfahren - insbesondere aus Sicht der Nutzenden – anhand des abgegebenen Feedbacks zu verbessern.

3. Bundesportal

Ziel des Projektes:
Das Bundesportal (bund.de) soll als zentraler Einstiegspunkt zur digitalen Verwaltung in Deutschland ausgebaut werden. Das Bundesportal schafft die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen des Bundes, damit Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen digitale Leistungen schnell und einfach finden. Verwaltungsleistungen, die im Bundesportal digitalisiert werden, können durch Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nutzungsfreundlich, barrierefrei und datenschutzkonform beantragt werden. Behörden können digital gestellte Anträge direkt online bearbeiten oder automatisiert an Fachverfahren weiterleiten. Das Bundesportal ist Motor der Ende-zu-Ende-Digitalisierung und bietet eine Unternehmens-Schnittstelle für die automatisierte Massenantragsstellung. Für Behörden und Unternehmen bietet es damit die Möglichkeit einer vollautomatisierten Leistungsabwicklung.

Somit erschließt das Bundesportal die Vorteile der Registermodernisierung für Bürgerinnen und Bürger. Abrufe aus modernisierten Registern sollen ‒ nach Zustimmung ‒ automatisch erfolgen. Nachweise, die im Bundesportal nach dem Once-Only-Prinzip abgerufen werden, sind vertrauenswürdig und müssen durch die verarbeitenden Behörden nicht erneut geprüft werden.

Projektstatus gelb

Aktueller Umsetzungsstand:
Das Bundesportal bietet seit 2022 eine umfangreiche Leistungssuche und die Möglichkeit, digitalisierte Bundesleistungen zu beantragen. Behörden können die gestellten Anträge über einen Behördenzugang abrufen und bearbeiten. Im Schnitt besuchen aktuell 1,2 Mio. Nutzende das Bundesportal pro Monat.
Bisher nutzen 48 Bundesbehörden das Digitalisierungsangebot des Bundesportals und bieten Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen eine nutzungsfreundliche, barrierefreie und datenschutzkonforme Beantragung der Verwaltungsleistungen an. Bis 05/2024 wurden insgesamt 243 Online-Anträge digitalisiert. In 2024 werden weitere 51 Online-Anträge digitalisiert. Mit der OZG-Fokusleistung zum Personalausweis wurde zudem die erste Leistung aus den Ländern im Bundesportal digitalisiert.
Mit dem Eisenbahnbundesamt hat die erste Bundesbehörde eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung erreicht. Weitere Behörden werden dieses Jahr angeschlossen (Link). Mit einem Pilotunternehmen soll die Unternehmens-Schnittstelle noch in 2024 entwickelt werden. In Zusammenarbeit mit dem Projekt Registermodernisierung soll der erste automatische Registerabruf im Bundesportal in 2024 erfolgen.

4. Fokusleistungen & föderales OZG-Programm

Ziel des Projektes:
Digitale Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG), die von den Ländern und Kommunen erbracht werden, fallen unter das Digitalisierungsprogramm Föderal. Hier arbeiten Bund, Länder und Kommunen arbeitsteilig zusammen. Die technische Koordination des Digitalisierungsprogramms auf föderaler Ebene übernimmt der IT-Planungsrat, der mit der FITKO eine Organisation etabliert hat, die die entsprechenden Kompetenzen und Ressourcen in sich vereint.
Ziel des Projektes ist es somit, die Umsetzung föderaler Verwaltungsleistungen in ganz Deutschland zu unterstützen. Zur Implementierung digitaler Verwaltungsleistungen in der Fläche hat der Bund im Jahr 2023 gemeinsam mit den Ländern 16 Fokusleistungen identifiziert, die bis Ende 2024 flächendeckend in Deutschland für alle Bürgerinnen und Bürger digital verfügbar sein sollen.

Projektstatus gelb

Aktueller Umsetzungsstand:
Alle aktuell noch laufenden Fokusleistungen befinden sich im Roll-out, d. h. Go-Live und Referenzimplementierung sind erfolgt. Ziel bleibt ein flächendeckendes Angebot der Fokusleistungen, so dass spürbare Erleichterungen für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erreicht werden. Das Erreichen der Rolloutziele hängt wesentlich von der Mitwirkung der nachnutzenden Länder und Kommunen bei der Anbindung ab. Im März hat der IT-Planungsrat beschlossen, dass Roll-out und Roll-in der EfA-Fokusleistungen durch die FITKO unterstützt werden (https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2024-03). Dennoch wird eine Flächendeckung im Jahr 2024 noch nicht erreicht.

Das Digitalisierungsprogramm Föderal umfasst 233 aktiv im Programm vorangetriebene OZG-Leistungen, von denen 143 OZG-Leistungen im Zeitraum 2021-2023 mit Bundesmitteln finanziell unterstützt wurden. Insgesamt sind 137 Go-lives in mindestens einer Kommune zu verzeichnen, von denen 30 Go-lives in 2023 stattfanden. 50 Leistungen befinden sich in Umsetzung und 46 weitere Leistungen in Planung (Stand 02.05.2024, Quelle: OZG-Informationsplattform). Eine Vielzahl von Leistungen befindet sich in der Meilensteinabnahme. Den Meilenstein 2 (Referenzimplementierung) haben bislang 122 Leistungen erreicht und 15 Leistungen begonnen. Den Meilenstein 3 (u. a. Roll-out zur Nachnutzung) haben 27 Leistungen erreicht und 90 Leistungen begonnen. Für die meisten relevanten Leistungen wurden bereits Onlinedienste entwickelt (z. B. Antrag auf Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Führerschein, Wohnsitzummeldung, Elterngeld, Kindergeld, Einbürgerung, Aufenthaltstitel, Bauantrag, Anlagengenehmigung etc.) und der Rollout-Prozess ist angelaufen.
Zukünftiges Ziel ist die vollständige und medienbruchfreie Digitalisierung aller OZG-Leistungen. Als Beispiel für eine Ende-zu-Ende nutzbare föderale OZG Leistung können seit Anfang 2024 ausländische Fachkräfte die Bewertung ihrer Hochschulabschlüsse inklusive aller Nachweise digital beantragen und erhalten die Bewertung ebenso auf digitalem Wege.

5. OZG 2.0

Ziel des Projektes:
Das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG) bereitet den Weg für eine moderne und digitale Verwaltung um Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen zu entlasten. Es stellt wichtige Weichen in den Bereichen Standardisierung, Ende-zu-Ende Digitalisierung und Schaffung von Basisdiensten, liefert Klarheit über Zuständigkeiten beim Datenschutz und adressiert so auch in den Dresdner Forderungen aufgeworfenen Punkte.

  • Das Gesetz schafft die notwendigen rechtlichen Grundlagen für Maßnahmen wie den automatisierten Nachweisabruf nach dem Once-Only-Prinzip, die Ende-zu-Ende Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, ein ausschließlich digitales Angebot von Unternehmensleistungen („Digital Only“) sowie einheitliche Regelungen zu Verfahren und elektronischem Schriftformersatz.
  • Die zentrale Bereitstellung von Basisdiensten wie dem zentralen Bürgerkonto oder dem zentralen Siegeldienst schafft eine zusätzliche Entlastung für Behörden auf allen Verwaltungsebenen.
  • Daneben enthält das OZGÄndG wichtige Regelungen für den Datenschutz in den Nutzerkonten und Onlinediensten nach dem „Einer-für-Alle“-Prinzip sowie den Ausbau des Datenschutzcockpits und schafft so noch mehr Transparenz und Datensicherheit für Nutzerinnen und Nutzer.

Projektstatus:
Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
Das OZGÄndG wurde am 23. Februar 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Nach Einigung im Vermittlungsausschuss wurde das Gesetz am 14.06.2024 durch den Bundesrat abschließend beschlossen. Die wesentlichen Regelungsinhalte sind unter anderem:

  • Die Einführung des Once-Only-Prinzips, nach dem Nachweise für Anträge – zum Beispiel eine Geburtsurkunde zukünftig elektronisch von den zuständigen registerführenden Behörden abgerufen werden können
  • Die rechtliche Verankerung des Datenschutzcockpits, das Bürgerinnen und Bürgern genaue Einsicht ermöglicht, wer und wann auf welche ihrer Registerdaten Einsicht genommen hat.
  • Die Etablierung einer „DeutschlandID“ als einheitliches Nutzerkonto für alle Verwaltungsleistungen unter Anwendung der „BundID“ als Zugangssystem aus.
  • Die Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruchs auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes.

6. Umsetzung der Single Digital Gateway Verordnung (SDG VO)

Ziel des Projektes:
Ziel des Projektes ist die Umsetzung der Anforderungen zur Bereitstellung von Informationen und Digitalisierung von Verwaltungsverfahren gemäß VO (EU) 2018/1724 (SDG-VO), mit denen ein EU-weites digitales Zugangstor zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden soll.

Projektstatus gelb

Aktueller Umsetzungsstand:
Die Umsetzung der SDG-VO in Deutschland erfolgt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes und der Registermodernisierung. Mit der Bereitstellung von Informationen zu Verwaltungsleistungen an das Your Europe Portal und die Digitalisierung von Verfahren, hier insbesondere Bundesleistungen, hat Deutschland bereits wesentliche Anforderungen der SDG-VO erfüllt. Zum Austausch von Nachweisen wurde ein europaweites Once-Only-Technical-System (OOTS) eingerichtet. Deutschland ist über das Nationale OOTS mit einem Piloten seit Ende 2023 angeschlossen.
Die flächendeckende Verfügbarkeit von SDG-relevanten Online-Services steht noch aus, ebenso wie der breite Anschluss von Registern und Online-Services an das EU-OOTS.

7. Föderale Interoperable Nutzerkonten (FINK)

Ziel des Projektes:
Interoperable Nutzerkonten sind Komponenten eines föderativen E-Governments und ermöglichen die Authentifizierung von natürlichen Personen. Durch die Interoperabilität können die Nutzerkontenservices des Bundes und der Länder mit der Zustimmung der Nutzerin oder des Nutzers Authentifizierungsinformationen austauschen. Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder können so mit nur einem Nutzerkonto in Anspruch genommen werden. Neben der Authentifizierung können Nutzerkonten um weitere Basisdienste, beispielsweise ein Postfach, ergänzt werden.

Projektstatus:
Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
Nach dem Beschluss der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität von Postfächern konnte die FINK-Infrastruktur für interoperable Postfächer zur Verfügung gestellt werden. Der FINK-Verbund wird mit dem in Kraft getretenen OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG) bei nur noch einem verbindlichen Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger sodann nicht mehr benötigt, weshalb der FINK-Verbund nur noch bis zur Erreichung eines einheitlichen Bürgerkontos als Produkt weiter die Nutzerkonten interoperabel halten wird. In Umsetzung des OZGÄndG wird daran gearbeitet die bewährten Strukturen des FINK-Verbundes für ein zentrales Anforderungs- und Changemanagement der BundID nach zu nutzen.

8. Smart eID

Ziel des Projektes:
Mit dem Projekt Smart-eID ist beabsichtigt Bürgerinnen und Bürgern die Speicherung ihres Personalausweises direkt in ihren Smartphones zu ermöglichen. Die Ausweiskarte müsste bei kompatiblen Smartphones dann nur noch einmal, bei der Übertragung der Daten aus dem Chip des Ausweisdokuments, an das Smartphone gehalten werden. Das digitale Ausweisen ohne Ausweiskarte ist innerhalb weniger Sekunden abgeschlossen. Ausweisen im Internet wird damit praktischer und dauert nur etwa halb so lang, wie der elektronische Identitätsnachweis mit der Ausweiskarte.

Projektstatus:
Projekt zurückgestellt

Aktueller Umsetzungsstand:
Ein Prototyp wurde nach Anwendung von Testfällen auf ausgewählten, kompatiblen Smartphones des Herstellers Samsung erstellt. Mit Blick auf die Haushaltslage wurde die Weiterentwicklung des Prototyps im Jahr 2024 zunächst zurückgestellt. Stattdessen erarbeitet das BMI zusammen mit dem BSI kostengünstigere Alternativen.

9. Elektronische Identitäten

Ziel des Projektes:
Im Rahmen der Umsetzung der überarbeiteten eIDAS Verordnung entwickelt das BMI bis August 2025 ein Konzept für ein deutsches Ökosystem für europäische Brieftaschen für die digitale Identität (EUDI-Wallets). Dieses Konzept wird in einem offenen und partizipativen Prozess erarbeitet und durch die Erstellung von Prototypen (SPRIND Funke) sowie deren grenzüberschreitende Erprobung (LSP POTENTIAL) flankiert.
Zentraler Bestandteil der EUDI-Wallet ist auch eine Identifizierungsfunktion, welche die Identifizierung/Authentifizierung bei Onlinediensten mit einem hohen Vertrauensniveau in Ergänzung zum bestehenden Onlineausweis ermöglicht. Dafür wird für die EUDI-Wallet langfristig eine Identifizierungslösung basierend auf einem Hardwareanker im mobilen Endgerät des Nutzers angestrebt. Hier soll auf die Erkenntnisse der Smart-eID zurückgegriffen werden, die einer Priorisierungsentscheidung nicht wie geplant in 2023 gestartet werden konnte. Eine Evolutionslösung soll noch in dieser LP bis Juli 2025 entwickelt werden, die bereits jetzt mit den aktuell verfügbaren mobilen Endgeräten ein hohes Vertrauensniveau erreichen kann und eine nahtlose Migration auf die langfristig in der deutschen EUDI-Wallet geplanten Identifizierungslösung ermöglicht.

Projektstatus gelb

Aktueller Umsetzungsstand:
Der Architektur- und Konsultationsprozess wurde im Sommer 2023 gestartet. Nach verschiedenen Workshops wurden im November 2023 und im März 2024 jeweils Iterationen eines Architekturkonzepts veröffentlicht. Seit Juni 2024 wird das Architekturkonzept in einem Innovationswettbewerb in Form von EUDI-Wallet Prototypen erprobt und in Anwendungsfällen im LSP POTENTIAL Konsortium ab Januar 2025 grenzüberschreitend getestet. Für Juli 2025 ist ein Abschluss der Tests geplant, im August 2025 folgt ein abschließendes Architekturkonzept für eine EUDI-Wallet-Infrastruktur in Deutschland, das sodann in eine Umsetzung überführt werden kann. Bis Anfang 2027 muss die Anforderung der eIDAS-VO umgesetzt werden, wonach die Mitgliedsstaaten eine EUDI-Wallet zur Verfügung stellen. Die Entwicklung der Evolutionslösung steht unmittelbar bevor. Die Lösung soll bis Juli 2025 zur Verfügung stehen.

10. Engagement für eine Nutzung der staatlich bereitgestellten digitalen ID zur Identifizierung auch in der Wirtschaft

Ziel des Projektes:
Sichere digitale Identifizierung mit der eID, perspektivisch mit der eID-Evolutionslösung und schließlich der EUDI-Wallet soll vor allem auch Vertrauen und Sicherheit für Anwendungsfälle in der Wirtschaft leisten. Dazu sollen vereinfachte Verfahren etabliert werden und die Bedarfe von Unternehmen aufgenommen werden.

Projektstatus gelb

Aktueller Umsetzungsstand:
Im Rahmen des LSP POTENTIAL Konsortiums werden gemeinsam mit Banken (Deutscher Sparkassen- und Giroverband, ING, Deutsche Bank, Commerzbank), Mobilfunkunternehmen (Telekom, Telefónica/O2) und Autoverleihern (Sixt, Enterprise, Volkswagen) Anwendungsfälle für eine EUDI-Wallet erprobt und in diesem Rahmen seit April 2023 und noch bis Juli 2025 Anforderungen erhoben, um Lösungen eng an den Bedarf anzupassen. Derzeit ist mit einer Verzögerung des Vorhabens zu rechnen, da die Europäische Kommission ein für die Erprobung zwingend benötigtes Architekturkonzept erst mehrere Monate nach dem ursprünglich angestrebten Termin bereitgestellt hat.
Gleichzeitig haben bereits eine Reihe von Sparkassen sowie die ING, Telefónica sowie die Telekom die eID für Dienste eingebunden, z.B. zur Kontoeröffnung und zum Online-Kauf von Prepaidkarten.

11. Einheitliches Organisationskonto

Ziel des Projektes:
Das bundesweit einheitliche Unternehmenskonto („Mein Unternehmenskonto“) ist in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung eine große Chance, deutschlandweit einheitliche Standards für digitale Verwaltung zu etablieren und den Kontakt der Unternehmen mit den Behörden zu vereinfachen. So können sich Unternehmen in ganz Deutschland einfach und schnell im digitalen Antragsprozess identifizieren. Über 150 Onlinedienste befinden sich im Anbindungsprozess und werden bis Ende des Jahres zur Nutzung bereitstehen. Heute schon nutzbar ist das „Mein Unternehmenskonto“ beispielsweise im Portal des Bundes und in den Serviceportalen von Bremen und NRW. Betrieben und entwickelt wird „Mein Unternehmenskonto“ vom Bayerischen Landesamt für Steuern und durch die Länder Bayern und Bremen als Produkt verantwortet

Projektstatus gelb

Aktueller Umsetzungsstand:
2022 wurde ein produktionsreifes Minimum Viable Product (MVP) geschaffen, mit dem unter anderem die Einbindung der Infrastrukturkomponenten pilotiert wurde. Sodann wurde zwischen Bund und Ländern beschlossen, dass der fortwährende Betrieb sowie die Weiterentwicklung von „Mein Unternehmenskonto“ durch die FITKO umgesetzt werden soll. Die Produktübergabe an die FITKO soll im Jahr 2024 vollständig abgeschlossen werden. Fehlende Personalressourcen seitens FITKO verzögern aktuell noch die Umsetzung der vollständigen Produktübergabe.

12. Registermodernisierung

Ziel des Projektes:

Ziel der Registermodernisierung ist eine deutschland- und die EU-weite Nachweisübermittlung aus bestehenden Registern. Hieran arbeitet der Bund (vertreten durch das BMI) gemeinsam mit den federführenden Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen in der Bund-Länder-Gesamtsteuerung. Seitens BMI werden im Rahmen des Gesamtprojektes Registermodernisierung während der laufenden Legislaturperiode insbesondere die folgende Teilschritte verfolgt:

  1. Umsetzung des Identifikationsnummerngesetz (IDNrG), nach dem 51 Register die IDNr als zusätzliches Ordnungsmerkmal in ihr Register einspeichern müssen.
  2. Aufbau des Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS), das öffentlichen Stellen den rechtskonformen Abruf von elektronischen Nachweisen aus den Registern der deutschen Verwaltung ermöglichen wird.

Projektstatus Rot

Aktueller Umsetzungsstand:
Die Einspielung der Identifikationsnummer (IDNr) in die in der Anlage zum IDNrG vorgesehenen Register wird fortlaufend vorangetrieben. Eine erste Einspielung konnte im Jahr 2023 mit dem Nationalen Waffenregister (NWR) abgeschlossen werden. Die dort gewonnenen Erkenntnisse sind für den weiteren Verlauf der Umsetzung des IDNrG von großer Bedeutung. Für Register der Bundesbehörden („Bundesregister“) wurde in der 7. Sitzung des IT-Rats zudem ein Roll-out-Plan beschlossen, den das BMI gemeinsam mit dem BVA umsetzt.

In die folgenden weiteren Register soll aufgrund der Roll-out-Planung des IT-Rats bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode die IDNr eingespielt werden:

  • Fahreignungsregister,
  • Stammsatzdatei der Datenstelle der Rentenversicherung gemäß § 150 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch,
  • Rentenzahlbestandsregister des Renten-Services der Deutschen Post AG,
  • bei der Künstlersozialkasse systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu den nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes versicherten Künstlern und Publizisten,
  • Zentrales Unternehmerverzeichnis der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Bundeszentralregister.

Der Aufbau des National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) wird ebenfalls fortlaufend betrieben. In Q1/2024 hatte das BMI gemeinsam mit dem BVA zu einer ersten Iteration eines öffentlichen Konsultationsprozesses für die Architekturdokumente des NOOTS eingeladen. Die nächste Iteration im Konsultationsprozess ist für Q3/2024 vorgesehen.
In der zweiten Jahreshälfte wird eine interne Referenzumgebung bereitgestellt, in der die Komponenten gemocked werden und eine prototypische Umsetzung der Transportinfrastruktur. Ende des Jahres sollten die Erprobungsprojekte gegen die Umgebung den NOOTS Anschluss testen können. Der Einhaltung des Zeitplans ist weiterhin kritisch, vor allem bedarf es einer planbaren Finanzierung seitens der zuständigen Stellen..

13. Datenschutzcockpit

Ziel des Projektes:
Die Entwicklung des Datenschutzcockpits (DSC) nach dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) dient dazu, es Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbar zu machen, welche Behörde wann und aus welchem Grund Zugriff auf ihre Registerdaten hatte. Das DSC protokolliert Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen (rechtliche Voraussetzung des RegMoG) und soll zukünftig auch Bestandsdaten in Registern anzeigen.

Projektstatus gelb

Aktueller Umsetzungsstand:
Das Datenschutzcockpit (DSC) ist ein Transparenzinstrument, anhand dessen Bürgerinnen und Bürger Datenübermittlungen zwischen Behörden nachvollziehen können, die unter Verwendung der jeweiligen Identifikationsnummer als Zuordnungsmerkmal erfolgen. Die Identifikationsnummer wurde 2023 erfolgreich in das Erprobungsregister Nationales Waffenregister eingespielt. Das DSC wird in drei Stufen ausgebaut. Die erste Stufe des DSC-Ausbaus mit der Anzeige der Inhalts- und Protokolldaten ist weitestgehend abgeschlossen. Die Rechtsverordnung zur Bestimmung der zuständigen öffentlichen Stelle für das DSC nach § 10 Absatz 5 Satz 1 OZG, die Voraussetzung für dessen Betrieb ist, ist in Verabschiedung. Die zweite Umsetzungsstufe der Anzeige der Bestandsdaten der Register wird im Laufe des Jahres 2024 im Projekt geplant und umgesetzt. Die dritte Umsetzungsstufe der Einführung von Steuerungswerkzeugen in das DSC, die durch den Entschließungsantrag der Regierungsparteien vom 19. Juni 2023 präzisiert wurde, bedarf der grundsätzlichen Konzeptaktulisierung hinsichtlich der technischen und rechtlichen Grundlagen. Der Ausbau der dritten Stufe wird über die aktuelle Legislaturperiode hinausgehen.

Staat modernisieren Staat modernisieren (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

2. Staat modernisieren

Wir arbeiten an der nachhaltigen Modernisierung des Staates, indem wir Prozesse an die Chancen der Digitalisierung anpassen oder neu entwickeln. Dabei beleuchten wir selbstkritisch bestehende Mechanismen, Abläufe und Verfahren. Mit dem Digitalcheck und der E-Gesetzgebung als Teil der Dienstekonsolidierung existieren nützliche Werkzeuge, um die Digitalisierung wirksam in der Gesetzgebung zu verankern. Kollaborationsplattformen wie der GovTech Campus unterstützen die schnelle und effiziente Zusammenarbeit über Grenzen der Verwaltungsebenen hinweg. Die Digitalakademie unterstützt die Verwaltungstransformation durch Schulung und Vernetzung. Die weitere Verstetigung diverser Projekte und Produkte hängt von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ab.

1. Digitalcheck für Gesetze

Ziel des Projektes:

Ziel des Digitalchecks ist es, durch digitaltaugliches Recht eine schnelle und nutzerorientierte digitale Umsetzung politischer Vorhaben zu erreichen. Dafür werden praxistaugliche und nutzerorientierte Prozesse, Methoden und Werkzeuge für die Erarbeitung von digitaltauglichen Regelungsvorhaben entwickelt und die Legistinnen und Legisten befähigt, diese anzuwenden. Gemäß der vereinbarten Vorgehensweise in den vom Bundeskabinett im August 2023 beschlossenen Eckpunkten zum Digitalcheck werden bis zum Ende der Legislaturperiode folgende Ziele verfolgt:

  • Der Digitalcheck ist als fester Bestandteil der Gesetzesvorbereitung etabliert. Er erreicht durch die bedarfsorientierte iterative Weiterentwicklung einen hohen Reifegrad.
  • Legistinnen und Legisten stehen Methoden, Prozesse und Unterstützungsangebote für die Gestaltung wirksamer, nutzerfreundlicher und digital vollziehbarer Regelungen zur Verfügung und sie wenden diese an.
  • Die für die Prüfung durch den Nationalen Normenkontrollrat implementierten Prüfkriterien für die Digitaltauglichkeit neuer Regelungen sind evaluiert

Projektstatus:
Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
Das BMI stellt seit dem 01. Januar 2023 einen Digitalcheck bereit. Der Veränderungsprozess in der Gesetzesarbeit ist wirksam angestoßen:

  • Der Digitalcheck wurde erfolgreich in die Gesetzgebungspraxis integriert. Die Anwendungsquote liegt bei ca. 80 Prozent bei neuen Gesetzen.
  • Neue Arbeitsweisen, u.a. der frühzeitige Einbezug von Vollzug und Digitalexpertise, die Arbeit in interdisziplinären Teams, die Visualisierung von Regelungs- und Vollzugsprozessen sowie begleitende ressortübergreifende Workshops mit Legistinnen und Legisten, wurden in der Regelungsarbeit verankert.
  • Bei der Weiterentwicklung des Digitalchecks werden bestehende Maßnahmen, u.a. E-Gesetzgebung und das Zentrum für Legistik, einbezogen, um Redundanzen zu vermeiden und Synergien zu heben. Digitalcheck erfährt positive Anerkennung auf Landes- und EU-Ebene, z.B. orientiert sich der Digitalcheck des Landes Bayern eng am Ansatz des Bundes.

Die bisherige praktische Erfahrung mit dem Digitalcheck hat gezeigt, dass eine digital- und praxistaugliche Gesetzgebung über das Projekt hinaus eine Daueraufgabe der Bundesregierung sein wird, da es eines grundlegenden Wandels in der Gesetzesarbeit bedarf, der mit entsprechenden Maßnahmen und Instrumenten unterstützt und langfristig verstetigt werden soll.

2. Etablierung GovLabDE

Ziel des Projektes:
Ziel ist die Einrichtung und Verstetigung einer ressortübergreifenden Labor-Plattform „GovLabDE“ für die Zusammenarbeit bei hochkomplexen ressortübergreifenden Projekten, die Infrastrukturen und Ressourcen ebenso wie Methoden und Fachexpertise bündelt Die Plattform soll in Umsetzung des KoaV als Kooperationsforum dienen, das die Zusammenarbeit von Bundesressorts schneller, einfacher und erfolgreicher gestaltet. Die dafür notwendigen Fachkompetenzen, -ressourcen und Infrastrukturen werden durch das BMI sowie auf Basis bestehender Rahmenverträge des BMI gestellt und durch GovLabDE für alle Bundesministerien strukturiert und gebündelt.

Projektstatus:
Projekt zurückgestellt

Aktueller Umsetzungsstand:
Nach der der erfolgreichen Initiierung des Projekts Anfang 2023 und dem gleichzeitigen Start der Website konnte GovLabDE als Austausch- und Kooperationsplattform allen Ressorts zur Nutzung freigegeben werden.
Insgesamt wurden bisher 20 Projekte erfolgreich abgeschlossen. Der Mehrwert von GovLabDE wurde mit der schnell verfügbaren Kollaborationssoftware, Räumen und methodischer Unterstützung gegeben. Besonders hervorzuheben sind die Herausarbeitung eines klaren Zielbildes und Planung in jedem der Vorhaben. Aktuell läuft noch ein Projekt. Seit Anfang 2024 ist GovLabDE aufgrund einer haushalterischen Priorisierungsentscheidung jedoch beendet.

3. Arbeitgeber-Dachmarke Bundesverwaltung

Ziel des Projektes:
Unter der Arbeitgeber-Dachmarke Bundesverwaltung werden wir die Bundesverwaltung als Arbeitgeber attraktiver auf dem Arbeitsmarkt positionieren, um High Potentials für eine Tätigkeit in Staat und Verwaltung zu gewinnen. Hierfür werden verschiedene Instrumente genutzt (Karriereseite und Werbekampagnen unter Einbindung der Ressorts).

Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
Bereits im Jahr 2023 konnte mit dem Launch der Arbeitgeber-Dachmarke Bundesverwaltung und der dazugehörigen Karriere-Website der wesentlicher Meilenstein erreicht werden. Darüber hinaus werden seit dem Start die Social Media Kanäle der Dachmarke (Facebook, Instagram, LinkedIn) konstant bespielt. Von Mai bis Dezember 2023 konnte eine cross-mediale Kampagne durchgeführt werden, welche eine hohe Zahl potentieller Bewerberinnen und Bewerber erreichen konnte.

Auch für das Jahr 2024 ist der Weiterbetrieb der Karriereseite als Daueraufgabe gesichert. Zum Mai 2024 erfolgte die Einbettung weiterer technischer Features:

  • Blog- und News-Sektion
  • Kartenansicht der Bundesbehörden
  • Karriere-Navigator (spielerisches Quiz mit anschließendem Vorschlag passender Stellen)
  • SEO-Optimierte „Stellen nach Städten“ Ansicht
  • Gegenseitige Verlinkung Bundesportal / Karriereseite

Mit der Blog Sektion werden die Bundesbehörden noch stärker in den Auftritt eingebunden. Dort haben sie die Möglichkeit sich über die bereits bestehenden Behördenprofile hinaus als Arbeitgeber zu präsentieren. Planmäßig werden auch im Jahr 2024 weitere digitale Werbekampagnen für den Bund als Arbeitgeber durchgeführt.

4. KI-gestützte Ende-zu-Ende-Plattform zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung

Ziel des Projektes:
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Sitzung am 6. November 2023 einen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ vereinbart. Er soll zur Verschlankung von Verfahren führen, indem das Recht modernisiert sowie Prüfschritte in Genehmigungsverfahren reduziert und standardisiert werden. Hierfür sieht der Pakt auch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren mithilfe von Digitalisierung vor.
Die Bundesregierung plant in diesem Sinne die Entwicklung einer KI-getriebenen Ende-zu-Ende-Plattform zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung zunächst zum Wasserstoffhochlauf. Für die Realisierung dieses Projekts wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eine Ressortvereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat als zuständigem Ressort für die Digitalisierung der Verwaltung geschlossen. Das Vorhaben soll in einem ersten Schritt die Antrags- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Etablierung des Wasserstoffkernnetzes in Deutschland vollständig digitalisieren und dabei maßgebliche Beschleunigungseffekte durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz erzielen. Ziel ist es, effizientere und transparentere Verfahren zu etablieren, die sowohl den Anforderungen der Energiewende als auch den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden.
Geplant ist der Aufbau einer Ende-zu-Ende-Plattform, die nutzerzentriert, hoch skalierbar, Open Source basiert sowie Cloud- und EfA-fähig hergestellt werden und in allen automationsfähigen Prozessschritten mit Modulen der Automation und intelligenten Entscheidungsunterstützung (mittels KI) ausgestattet sein soll. Eine Ergänzung und Erweiterung der Plattform um weitere Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie -strecken soll möglich sein.

Projektstatus grün

Aktueller Umsetzungsstand:
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Projekt als Bestandteil der Eckpunkte des REPowerEU Kapitels des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans vom 24. April 2024 wurde das Vorhaben vollständig projektiert und sind die Projektarbeiten gestartet.

5. Einen GovTech-Campus im Bund und bei Ländern zur Einbindung von Startups aufbauen

Ziel des Projektes:
Mit dem GovTech Campus wurde gemeinsam von Bund (vertreten durch das BMI), den Ländern, sowie Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Jahr 2021 eine Struktur initiiert, um eine engere Zusammenarbeit mit der innovativen Startup-Szene und der engagierten Zivilgesellschaft sowie eine Kultur des Voneinander-Lernens zu befördern. Die Vision ist es, den GovTech Campus zu einem international beachteten Zentrum für GovTech-Startups sowie zum Bindeglied und Experimentierraum zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auszubauen. Die Ziele der Maßnahme des Aufbauprojektes sind:

  • Platzierung von zwei Förderprojekten pro Jahr beginnend ab 2022
  • Sicherung der weiteren Finanzierung ab 2024
  • Einbindung der Bundesländer in den Trägerverein des „GovTech Campus“

Projektstatus:
Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
Der GovTech Campus ist enorm gewachsen und erfreut sich großer Nachfrage. Insgesamt hat der Verein über 80 Mitglieder und steht finanziell auf stabilen Beinen. Seit 2024 ist die Inhousefähigkeit gegeben und es steigt das Projektaufkommen aus der öffentlichen Verwaltung. Der GovTech Campus hat sich als Institution etabliert für die Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung.
Auch die internationale Aufmerksamkeit ist so stark gestiegen, dass im September 2024 ein Ableger des GovTech Campus, in Kooperation mit dem Land Berlin und dem World Economic Forum (WEF), gegründet wird. Dieser Ableger wird sich speziell um die internationalen Kontakte kümmern.

6. Dienstekonsolidierung Bund

Ziel des Projektes:
Die Bundesregierung hat mit dem Kabinettsbeschluss vom 20.05.2015 das Grobkonzept zur IT-Konsolidierung Bund beschlossen. Der Handlungsstrang Gemeinsame IT des Bundes, jetzt Dienstekonsolidierung, wurde als Teilprojekt 6 des Projektes IT-Konsolidierung Bund aufgesetzt. Ziel ist die Konsolidierung und Harmonisierung der gemeinsamen IT-Anwendungen des Bundes bis Ende 2025 (Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdienste (BQI)). Infolge sukzessiver Ausweitungen umfasst der Projektumfang nun neben Entwicklung und Bereitstellung auch Roll-out und Schulungen in den Bundesbehörden für bis zu 40 IT-Maßnahmen.

Projektstatus gelb

Aktueller Umsetzungsstand:
Insgesamt sind bereits 20 der 40 Maßnahmen abgeschlossen oder in mindestens einer ersten Version flächendeckend für alle Bundesbehörden nutzbar, zudem befinden sich zehn Maßnahmen derzeit im Roll-out.
Zahlreiche Projekte wie z.B. die E-Akte als Herzstück der Verwaltungsdigitalisierung, das Nutzerkonto Bund, das Verwaltungsportal, die eRechnung wurden bereits erfolgreich umgesetzt. Durch die E-Akte konnte inzwischen auch die letzte Bundesbehörde mit einem elektronischen Vorgangssystem ausgestattet werden. Daneben wurden z.B. mit der Bundescloud und dem Bundesclient als modernem, sicheren und flexiblen Arbeitsplatz auch nachhaltige Infrastrukturen geschaffen. Der Roll-out des Bundesclients ist gestartet und wird in den kommenden Jahren den Bundesbehörden im Nachgang zu den Behördenprojekten der Betriebskonsolidierung bereitgestellt. U.a. im Rahmen des Content Management Systems „GSB“ (Government Site Builder) oder der E-Gesetzgebung wird der Open Source Ansatz erfolgreich umgesetzt. Ein für die Bundesverwaltung zentraler Scan-Dienst (E-Scannen) wird aktuell im ITZBund aufgebaut.
Die E-Gesetzgebung stellt das Gesetzgebungsverfahren des Bundes auf die moderne medienbruchfreie technologische Basis um, in dem eine Gesetzgebungsplattform für die Bundesregierung bis Ende 2024 in der ersten Ausbaustufe entwickelt wird. Parallel wird der Deutsche Bundestag und der Bundesrat in die E-Gesetzgebung eingebunden. Die Maßnahme bietet im Sinne einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung Schnittstellen zu den Maßnahmen Parlaments- und Kabinettsmappe (PKP) sowie E-Verkündung. Zudem wird die Maßnahme Social Intranet des Bundes (SIB) mit ihrem Fokus auf die Bereitstellung von Tools für eine sichere, innovative und behördenübergreifende Kollaboration 2024 planmäßig abgeschlossen.
Spätestens seit 2022 ist ein Großteil der Maßnahmen in der – personal- und kostenintensiven – Entwicklungs- oder Rolloutphase angekommen. Der Fokus bei der bis Ende 2025 abzuschließenden Dienstekonsolidierung (DK) liegt in den letzten zwei Jahren nun auf spürbaren Digitalisierungserfolgen für die Bundesbehörden. Ab 2026 sollen die Maßnahmen der Gemeinsamen IT des Bundes über die Nachfragemanagement-Organisation (NMO) abgebildet werden, für die eine Finanzierung sichergestellt werden muss.

7. Digitalisierung und Nachhaltigkeit der öffentlichen (IT-)Beschaffung

-Ziel des Projektes:
Ziel ist es die Praxis der vergaberechtlichen Beratung und Umsetzung von Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung dauerhaft zu stärken und bundesweite Standards für den nachhaltigen öffentlichen Einkauf, wozu auch die IT-Beschaffung gehört, zu etablieren. Übergeordnetes Ziel der Bundesregierung ist es „die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ auszurichten“ (Koalitionsvertrag) und damit auch die Nachhaltigkeit in der Digitalisierung zu stärken. Das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit (MP NH) – Weiterentwicklung 2021 hat z.B. für die Beschaffung von IT diverse Anforderungen konkretisiert, die zu berücksichtigen sind. Auf Grundlage des MP NH wurde im Sommer 2022 der Interministerielle Ausschuss für nachhaltige öffentliche Beschaffung (IMA nöB) etabliert, in dem die Ressorts gemeinsam Maßstäbe für eine einheitliche öffentliche Beschaffung etablieren. BMI und BMWK haben im IMA den Vorsitz inne. Dem Beschaffungsamt des BMI (BeschA) mit seiner Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) kommt, als größtem zivilem Beschaffer des Bundes, eine wichtige Rolle bei der Etablierung der dafür erforderlichen Voraussetzungen zu.

Projektstatus grün

Aktueller Umsetzungsstand:
Für den IMA nöB wurde beim BMI eine Geschäftsstelle eingerichtet. Alle dazugehörigen Funktionen sind mittlerweile personell besetzt. In derzeit sieben Unterarbeitsgruppen (UAG) des IMA nöB werden verschiedene Themen zur Fortentwicklung von Standardprozessen in der nachhaltigen Beschaffung bearbeitet und dazugehörige Arbeitshilfen entwickelt. Der IMA nöB hat zudem ein Stakeholderkonzept verabschiedet, mit den Akteuren aus Ländern, Kommunen, der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft in die Arbeit des IMA nöB eingebunden werden sollen. Bis 2025 soll dafür ein entsprechendes Stakeholdernetzwerk mit regelmäßigen Austauschformaten etabliert werden.
Weiteres Ziel ist die Etablierung einer bundeseinheitlichen Praxis der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, auch in der öffentlichen IT-Beschaffung. Zu diesem Zweck ist geplant, die vom IMA nöB entwickelten Standards und Arbeitshilfen für die Bundesebene auch den Verwaltungen auf Landes- und kommunaler Ebene zur Verfügung zu stellen.
Die KNB, als zentrale Beratungs- und Informationsstelle für die Bundesverwaltung und zur Unterstützung der Länder und Kommunen bei der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, wird kontinuierlich weiter ausgebaut. Hierzu zählen u.a. die Weiterentwicklung der Webplattform sowie der Ausbau des Beratungs- und Schulungsangebotes. Mit Unterzeichnung der gemeinsamen Bund-Länder-Fortbildungsinitiative ist 2023 eine neue Geschäftsstelle bei der KNB entstanden, die seitdem kontinuierlich aufgebaut wird. In einem Train-the-Trainer-Konzept sollen Landestrainer durch diese Geschäftsstelle geschult werden, um einheitliche Nachhaltigkeitsstandards – auch im IT-Bereich – in der Beschaffung zu etablieren. Des Weiteren wird das KdB zu einer kunden- und nutzerorientierten und für die elektronische Vergabe modernisierten Plattform weiterentwickelt.

8. Formulierungshilfe zur Änderung des Lobbyregistergesetzes

Ziel des Projektes:
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Lobbyregistergesetz (LobbyRG) weiter nachgeschärft wird, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbezogen werden und der Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitert wird.

Projektstatus:
Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
Am 19. Oktober 2023 fand die 2./3. Lesung im Bundestag und der Beschluss zur Gesetzesänderung statt. Am 24. November 2023 wurde die Änderung des Lobbyregistergesetzes im Bundesrat gebilligt. Das Änderungsgesetz wurde im Bundesanzeiger verkündet und trat zum 01. März 2024 in Kraft.

Wesentliche Inhalte der Gesetzesänderung:
Mit den Änderungen wurde u.a. der Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen maßvoll erweitert, indem die Schwelle für die Eintragungspflicht gesenkt wurde. Zudem müssen aussagekräftigere Angaben zum Ziel der Interessenvertretung und den Finanzquellen gemacht werden. Mehr Transparenz ist auch für Interessenvertretung im Auftrag und zum Wechsel von Mandats- und Amtsträgern in Tätigkeiten der Interessenvertretung („Drehtüreffekt“) vorgesehen.

9. Trainingszentrum für digitale Transformation in der Digitalakademie Bund

Ziel des Projektes:
Ziel des Projektes ist die Erstellung von Trainingsprogrammen zur digitalen Transformation für Projekt- und Führungsverantwortliche, die in ihren Behörden digitale Transformation mitgestalten. Ziel des modularen Trainingsprogramms ist es, eine methodische Qualifizierung zur besseren Steuerung von digitalen Veränderungs- und Organisationsprozessen in den Behörden anzubieten. Zudem soll die Vernetzung zur Förderung kollegialer Beziehungen gestärkt werden, um das Silodenken der Ressorts zu überwinden.

Projektstatus:
Projekt zurückgestellt

Aktueller Umsetzungsstand:
Ein Grobkonzept des zu pilotierenden Trainingsprogramms wurde erarbeitet und dem Expertenrat der Digitalakademie Bund vorgestellt und reflektiert. Zu Gunsten der Iterationen des Konzepts der #Transformationspaten für Digitalisierung wird die weitere Konzeption des Trainingsprogramms, bei dem eine enge Verknüpfung von Mitarbeitenden und Vorgesetzten geplant ist, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

10. Weiterer Auf- und Ausbau der Digitalakademie Bund

Ziel des Projektes:
Die Digitalakademie Bund bündelt Fortbildungsangebote und -aktivitäten mit Digitalisierungsbezug zur Unterstützung der digitalen Transformation innerhalb der Bundesverwaltung. Mit Fortbildungsangeboten unter anderem zu Führung, New Work und Change wird der Veränderungsprozess und Kulturwandel in den Behörden unterstützt. Mit dem Ziel des weiteren Auf- und Ausbaus der Digitalakademie Bund soll die Basis für ein behördenübergreifendes Lernen und Vernetzen gelegt werden, durch die behörden- und ebenenübergreifende Kooperation unter Einschluss von Ländern und Kommunen im Themenbereich Digitalisierung ermöglicht wird.

Projektstatus:
Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
Im Rahmen des Projekts wurden seit 2022 mehrere Vorhaben realisiert, die den organisatorischen und inhaltlichen Aufbau der Digitalakademie Bund als Lern- und Vernetzungsinstitut der Bundesverwaltung untermauern: Im Jahr 2022 hat die Digitalakademie Bund für fünf Monate die Koordinierung der Geschäftsstelle des NExT e.V. übernommen. Mit der Eröffnung der neuen Lernwelt am GovTech Campus wurde eine weitere Lern-, Austausch- und Begegnungsstätte geschaffen, zudem wurde ein Seminarraum in der BMI Liegenschaft Englische Straße eröffnet. Ziel für das kommende Jahr ist, einen weiteren Lernraum in der Englischen Straße zu eröffnen, um somit langfristig eine über das Projekt im engeren Sinne hinausgehende Skalierung mittels eines konsolidierten Lernortes zu schaffen.
Nach seiner Konstituierung hat der Expertenrat der Digitalakademie Bund als Kontrollinstanz und weiterer Impulsgeber seine Arbeit aufgenommen. Ein Konzept zum Stakeholdermanagement für die Digitalakademie Bund setzt den Rahmen für den weiteren Ausbau. Als neues Format fand im Februar 2024 das erste #BerlinerKamingespräch - Digitalisierung, Transformation und Kulturwandel, organisiert von der Digitalakademie Bund der Bundesakademie, statt, bei dem Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Forschung Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung, Transformation und des Kulturwandels im öffentlichen Dienst diskutierten. An das Format soll zum Ende des Jahres 2024 angeknüpft werden. Des Weiteren wird das Seminar- und Webinarangebot der Digitalakademie Bund fortlaufend evaluiert und bei Bedarf Anpassungen vorgenommen. Um die Angebote weiter zu skalieren wird die Erstellung von Webbased Trainings erprobt.

11. Konzeption und Pilotierung der Fortbildungsprogramme #digital journey und #Transformationspaten

Ziel des Projektes:
Die #digitaljourney soll oberste Führungskräfte aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung an drei unterschiedlichen Lernorten in Deutschland zusammenbringen. Ziel ist es die behördenübergreifende Vernetzung zu fördern und für das Thema digitale Transformation zu sensibilisieren. Das Qualifizierungsprogramm setzt sich dafür ein, die Verantwortlichkeit und Anpassungsfähigkeit der an der digitalen Transformation Beteiligten zu stärken. Durch die #digitaljourney werden den Teilnehmenden das erforderliche Wissen, die nötigen Fähigkeiten und die richtigen Netzwerke vermittelt, um Veränderungen nicht nur in ihrer eigenen Führungsrolle, sondern auch in der Gesellschaft herbeizuführen. Die #digitaljourney soll Führungspersonen bei der Durchführung von Transformationsprozessen unterstützen und präsentiert Lösungen für digitale Herausforderungen. Teilnehmende erhalten dadurch das Wissen, die Fähigkeiten und die relevanten Kontakte, um Veränderungen erfolgreich zu lenken.

Das #Transformationspaten-Programm soll Mitarbeitende in Methoden schulen, Transformationsmaßnahmen zu initiieren, zu begleiten und erfolgreich abzuschließen, um sodann als Multiplikatoren in ihren Behörden agieren zu können. Die Teilnehmenden werden dabei sowohl in Teams an eigenen Maßnahmen als auch eigenständig arbeiten. Weiteres Ziel ist die Vernetzung über Behördengrenzen hinweg.

Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
Die Pilotierung der #digitaljourney erfolgte in den Jahren 2022 und 2023 in vier Stationen. Das Konzept wurde nach jeder Reise ausgewertet und angepasst. Im August 2023 wurde die Pilotreise mit Hilfe einer Lernwirksamkeitsmessung evaluiert. Aktuell wird ein Konzept zur "Open Source" Verwendung auf der Internetseite der Digitalakademie Bund erarbeitet und die Vorbereitung zur Begleitung eines Nachnutzungspiloten wurden aufgenommen. Die #digitaljourney wird als integraler Bestandteil des Angebots der Digitalakademie Bund in das Produktportfolio aufgenommen. Nächster Entwicklungsschritt ist der Aufbau eines Alumni-Netzwerks aller Teilnehmenden der #digitaljourney, um auch über den Zeitrahmen des Qualifizierungsformats hinaus den regelmäßigen behördenübergreifenden Austausch zu ermöglichen

Bei der Abschlussveranstaltung der #digitaljourney wurde zudem ein Konzept für das Qualifizierungsformat "#Transformationspaten für Digitalisierung" vorgestellt. Neben der Kommunikation der Maßnahme in den Behörden konnte die Implementierung der Lerninhalte auf einer digitalen Plattform gestartet werden. Im April 2024 wurde die erste Pilotprogramm mit Transformationspaten aus 13 Behörden erfolgreich abgeschlossen. Für die kommenden Jahre ist – vorbehaltlich der Haushaltsmittel – eine partielle Externalisierung und Verstetigung des neuen Qualifizierungsformats angestrebt um durch den Einsatz externer Dozierender schneller mehr Teilnehmende als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in ihren Behörden zu qualifizieren.

Cybersicherheitsarchitektur Cybersicherheitsarchitektur (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

3. Cybersicherheitsarchitektur modernisieren

Cybersicherheit ist die zentrale Voraussetzung für eine gelungene Digitalisierung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Die stetig wachsende Bedrohungslage unterstreicht die Bedeutung dieses Themas weiter. Wir sorgen für eine effektive und effiziente Aufstellung im Cyberraum und ein höchstmögliches Schutzniveau in der Cybersicherheit. Dazu passen wir die gesetzlichen und organisatorischen Voraussetzungen an, stärken das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und modernisieren die staatlichen Netzinfrastrukturen unter Beachtung der föderalen Zuständigkeiten.

1. Förderung der Digitalen Souveränität

Ziel des Projektes:
Als Querschnittsaufgabe im Bereich der Cybersicherheit wird die Förderung der digitalen Souveränität unter anderem über folgende Handlungsstränge verfolgt:

  • Die Sicherheit und technologische Souveränität von 5G-Mobilfunknetzen soll durch die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit von Herstellern kritischer Komponenten verbessert werden.
  • die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) auf die Entwicklung von disruptiven Technologien zum Nutzen der Äußeren und Inneren Sicherheit hin. Dazu beauftragt die Cyberagentur unter anderem Forschungsprojekte in den Bereichen Sichere Gesellschaft, Sichere Systeme und Schlüsseltechnologien. BMI führt gemeinsam mit BMVg das Beteiligungsmanagement der Cyberagentur aus.

Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
Im Bereich Prüfung der Sicherheit und technologischen Souveränität von 5G-Mobilfunknetzten hat das BMI nach umfangreichen Ermittlungen für die Bundesregierung in den vergangenen Wochen individuelle Verhandlungen mit den Mobilfunkbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica geführt. Die Verhandlungen über den weiteren Einsatz kritischer Komponenten in den 5G-Mobilfunknetzen konnte das BMI nun mit einer Einigung abschließen. Öffentlich-rechtliche Verträge mit allen drei Betreibern werden aktuell unterzeichnet.  Die Verträge verpflichten die Mobilfunkbetreiber, bis spätestens Ende 2026 keine kritischen Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE mehr in ihren 5G-Kernnetzen einzusetzen. Außerdem sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, bis Ende 2029 die kritischen Funktionen der 5G-Netzwerkmanagementsysteme der Hersteller Huawei und ZTE in ihren Zugangs- und Transportnetzen des 5G-Mobilfunknetzes durch technische Lösungen anderer Hersteller zu ersetzen.

Die Cyberagentur wurde 2020 gegründet. Nach dem erfolgreichen Aufbau der Agentur werden zunehmend Forschungsprojekte beauftragt bzw. stehen vor der Beauftragung. Mit einer ersten Beauftragung im Themenfeld Gehirn-Computer-Schnittstellen sollen Erfahrungen im Bereich der sicheren Mensch-Maschine-Interaktion gesammelt werden.

2. Ausbau des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer Zentralstelle im Bund-Länder-Verhältnis

Ziel des Projektes:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll zur Zentralstelle im Bereich der IT-Sicherheit ausgebaut werden, um die föderale Zusammenarbeit deutlich zu vertiefen. Eine Zentralstelle erlaubt, dass Bund und Länder auf Dauer angelegt und institutionalisiert kooperieren. Dies umfasst die laufende gegenseitige Unterrichtung und Auskunftserteilung, die wechselseitige Beratung sowie gegenseitige Unterstützung und Hilfeleistung sowie organisatorische Verbindungen, gemeinschaftliche Einrichtungen und gemeinsame Informationssysteme zwischen Bund und Ländern. Zur Umsetzung ist eine Änderung des Grundgesetzes und des BSIG erforderlich.

Projektstatus Rot

Aktueller Umsetzungsstand:
Zur Grundgesetzänderung werden Gespräche im parlamentarischen Raum und mit den Ländern geführt. Die Fortführung des Vorhabens ist abhängig vom Ausgang dieser Gespräche.

3. Weiterentwicklung der Nationalen Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021

Ziel des Projektes:
Der Koalitionsvertrag (KoaV) sieht eine Weiterentwicklung der auf fünf Jahre angelegten Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021 (CSS) vor. Diese wurde im September 2021 vom Kabinett beschlossen und ist damit grundsätzlich weiter gültig. Die durch den KoaV beabsichtigten Änderungen im Bereich Cybersicherheit, die Zeitenwende, aber auch die Anforderungen aus der NIS-2-Richtlinie sollen durch Weiterentwicklung der bestehenden Strategie berücksichtigt werden. Außerdem muss die Strategie kongruent zur Nationalen Sicherheitsstrategie des AA sein.

Projektstatus gelb

Aktueller Umsetzungsstand:
Anfang 2023 wurde mit der Weiterentwicklung der Strategie und den Abstimmungen zwischen BSI, BMI und den beteiligten Ressorts begonnen. Der Abstimmungsprozess dauert an.

4. Digitale Innovationen und digitale Infrastruktur: Fortentwicklung der Vorgaben zur Informationssicherheit

Ziel des Projektes:
Die Vorgaben der Informationssicherheit für die Bundesverwaltung müssen aufgrund struktureller Veränderungen in der Bundesverwaltung aktualisiert und fortentwickelt werden. Dies umfasst sowohl eine Überarbeitung des UP Bund als auch die Weiterentwicklung der Mindeststandards Bund und des IT-Grundschutzes.

Projektstatus grün

Aktueller Umsetzungsstand:
Die Überarbeitung des UP Bund ist abhängig von den Inhalten des NIS-2-Umsetzungs-und-Cybersicherheitsstärkungsgesetzes, für das nach dem Beschluss des Regierungsentwurfs durch die Bundesregierung im Juli 2024 die parlamentarische Befassung erfolgt. Die Weiterentwicklung der Mindeststandards Bund und des IT-Grundschutzes wird durch das BSI verfolgt.

5. Einrichtung der Funktion CISO Bund

Ziel des Projektes:
Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union ("NIS-2 Richtlinie") in nationales Recht soll für die Ebene der Bundesverwaltung ein Chief Information Security Officer (CISO Bund) gesetzlich festgeschrieben werden.

Projektstatus grün

Aktueller Umsetzungsstand:
Die Einrichtung der Funktion des CISO Bund ist im Rahmen des "Entwurf[s] eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung" ("NIS2UmsuCG")  vorgesehen, für das nach dem Beschluss des Regierungsentwurfs durch die Bundesregierung im Juli 2024 die parlamentarische Befassung erfolgt.

6. Stärkung der Informationssicherheit in den Bundesbehörden

Ziel des Projektes:
Um der gestiegenen Bedrohungslage zu begegnen und das Informationssicherheitsniveau der Bundesverwaltung zu steigern, ist ein Verstärkungsprogramm zum Umbau der IT-Sicherheitsarchitektur des Bundes geplant. Auf operativer Ebene sollen die Umsetzungskapazitäten der Cybersicherheit und des BSI ausgebaut werden; zentral durch den Aufbau eines "Kompetenzzentrums Operative Sicherheitsberatung Bund" (KoSi Bund) sowie dezentral durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Rolle der Informationssicherheitsbeauftragten der Bundesverwaltung. Damit das Informationssicherheitsniveau der Bundesverwaltung nachweisbar gestärkt werden kann, ist als Teil des Verstärkungsprogramms auf Basis der Kontrollrechte des BSI nach § 4a BSI-Gesetz ein erhöhtes Maß an "geprüfter Sicherheit" sukzessive risikobasiert in der Bundesverwaltung zu etablieren.

Projektstatus grün

Aktueller Umsetzungsstand:
Ein Konzept zur Einrichtung eines KoSi Bund sowie ein Prüfkonzept zu § 4a BSI-Gesetz wurden bereits erstellt. Der Aufbau des KoSi Bund musste zurückgestellt werden. Die ersten Pilotprüfungen nach § 4a BSI-Gesetz werden derzeit durchgeführt; flächendeckende Prüfungen sind derzeit nicht realistisch. Für das laufende Jahr ist die gesetzliche Verankerung der Rolle der Informationssicherheitsbeauftragten im Rahmen des NIS2-Umsetzungs-und-Cybersicherheitsstärkungsgesetzes geplant, für das nach dem Beschluss des Regierungsentwurfs durch die Bundesregierung im Juli 2024 die parlamentarische Befassung erfolgt.

Daten Daten (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

4. Daten rechtssicher erschließen und nutzen

Die Möglichkeit Verwaltungsdaten strukturiert und zielgruppenrecht zur Verfügung zu stellen ist ein zentrales Instrument im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung. Wir arbeiten an einer transparenten sowie zweckdienlichen Bereitstellung von Daten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen – sowohl in Form von Rohdaten als Open Data, als auch mit dem Dashboard Deutschland über effektive Visualisierung und Hintergrundinformationen. Mit dem Dateninstitut weiten wir die Datenkompetenz und die zugehörigen Analysefähigkeiten anhand effektiver Testfälle weiter aus. Das Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz schafft mit dem "Marktplatz der KI-Möglichkeiten" Transparenz über die KI-Anwendungslandschaft in der Bundesverwaltung.

1. Dateninstitut

Ziel des Projektes:
Ein neues Dateninstitut soll anwendungsorientiert, interdisziplinär und praxisnah die sektorübergreifende Datenverfügbarkeit und -nutzung in Deutschland vorantreiben. Es soll dabei helfen, das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial von Daten besser auszuschöpfen. Kernaufgaben des Dateninstituts als eines unabhängigen und gemeinwohlorientierten "Think-and-Do-Tanks" sollen Beratung, Vernetzung und die Etablierung von Datentreuhändermodellen und Lizenzen sein.

Projektstatus grün

Aktueller Umsetzungsstand:
Nach Vorstellung des Konzeptes zum Aufbau des Dateninstitutes läuft aktuell der Gründungsprozess über drei ineinandergreifende Module, die zwei Pilot-Use-Cases und ein Verhandlungsverfahren zur Gründung des Dateninstituts umfassen. Am 10. April 2024 wurde die Öffentlichkeit im Rahmen einer stark besuchten Kick-Off-Veranstaltung durch BMWK und BMI über den angelaufenen Prozess informiert:

1.

Modul 1: Ausschreibung einer "Challenge" zur Entwicklung eines offenen Datenmodells zur Unterstützung der Post-COVID-Forschung; am 17. Mai 2024 wurden durch eine interdisziplinäre Jury die acht Teams ausgewählt, die nun im Wettbewerb die beste Lösung zum offenen Teilen von Daten für die Post-Covid-Forschung entwickeln.

2.

Modul 2: Nach In-House-Vergabe des BMWK zur Umsetzung eines Use-Cases zum Datenteilen im Energiebereich durch die dena (Deutsche Energieagentur) erfolgte in Q1 2024 eine Erhebung von Bedarfen und Erwartungen aller denkbarer Stakeholder des Energie-Sektors. Seit Q2 2024 wird ein Testfeld sowie eine Konsultationsumgebung zum Umgang mit Daten in Energienetzen aufgebaut.

3.

Modul 3: Vergabe des Auftrags zur Entwicklung eines Feinkonzepts (inkl. Rechtsform, Governance, Finanzierungsmodellen usw.) für das Dateninstitut sowie seiner Gründung und des initialen Betriebs über mehrere Jahre; als Vergabeverfahren wurde der sonst eher selten genutzte wettbewerbliche Dialog ausgewählt und durch Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen am 21. Mai 2024 der Teilnahmewettbewerb als erste Phase des Verfahrens öffentliche gestartet (vgl. u. a. https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/, Vergabenr. 2024-I-024); ab Juli 2024 schließen sich mehrere Dialogphasen an; innerhalb des ersten Halbjahrs 2025 sollen der Zuschlag und anschließend die Gründung des Dateninstitut erfolgen.

2. Verankerung Chief Data Scientist (CDS) und Open Data Koordination (ODK)

Ziel des Projektes:
Angestrebt ist das Vorantreiben der Datenverfügbarkeit und -standardisierung: Die Stelle eines Chief Data Scientists soll im BMI eingerichtet werden.

Das Hauptaktivitätsfeld der/des Chief Data Scientist (Datennutzungsbeauftragte bzw. -beauftragter) und ihres/seines Teams ist die Analyse von Daten, die Erstellung von Dashboards und anderen Visualisierungen, wobei sie/er eng mit der/dem Open Data Koordinatorin bzw. Koordinator und der/dem Datenschutzbeauftragte/n zusammen arbeitet und die Fachaufsicht für das Datenlabor des Ressorts BMI im StBA übernimmt.

Zudem soll die Rolle der Open Data Koordination im BMI eingerichtet werden. Ziel und Zweck dieser Rolle ist es, die Bereitstellung von offenen Verwaltungsdaten erheblich zu steigern. Die Open Data Koodinatorin im BMI hat die Fachaufsicht über das Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) im BVA sowie über alle Open Data Koordinationen in den BMI-Geschäftsbereichsbehörden.

Projektstatus:
Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
Die CDS wirkt in Umsetzung der Datenstrategie der Bundesregierung an der Initialisierung eines Datenatlas für die Bundesverwaltung mit. Zudem werden Datenprodukte und Beratungen in Zusammenarbeit mit dem Datenlabor des BMI im StBA für das Ressort entwickelt sowie Nachnutzungen bzw. IT-Infrastrukturen zur ressortweiten Zusammenarbeit im Bereich Daten und KI im Ressortkreis (in enger Zusammenarbeit mit dem BeKI) gefördert. Ferner wird die CDS eine Data Governance für das Ressort in enger Abstimmung mit relevanten Stellen erarbeiten.

Open Data Koordination (ODK)

Seit Einführung der Rolle ODK im BMI wurden verschiedene Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zum Themenbereich Open Data durchgeführt. Zum Zweck der Bereitstellung offener Verwaltungsdaten wurden ressortübergreifende ODK-Runden, unter Federführung des CCOD und des BMI, sowie BMI-Ressortweite ODK-Runden als feste Austauschtermine etabliert. Im Januar 2024 wurde das Open-Data-Dashboard im BMI veröffentlicht. Dadurch werden offene Datenbestände des BMI und seiner Geschäftsbereichsbehörden erstmalig sichtbar. Ferner ist die BMI-ODK Mitglied der OGD-DACHLI, der Arbeitsgruppe deutschsprachiger Länder in Europa zu Open Government Data. Sie vertritt hier die deutsche Open-Data-Perspektive. Bis Ende der Wahlperiode wird der zweite Open-Data-Fortschrittsbericht erstellt und dem Kabinett vorgelegt sein. Ferner ist anvisiert die IT-Maßnahme Open-Data-Editor bis zum Ende der Wahlperiode umzusetzen und der Bundesverwaltung im Rahmen der Dienstekonsolidierung bereitzustellen.

3. Datenstrategie der Bundesregierung

Ziel des Projektes:
Am 27. Januar 2021 hat das damalige Bundeskabinett die Datenstrategie der Bundesregierung mit rund 240 Maßnahmen beschlossen. Die am 30. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossene fortgeschriebene Datenstrategie baut auf den beschlossenen und teils in Umsetzung befindlichen Maßnahmen der Datenstrategie 2021 auf und geht vor allem bei der Datenbereitstellung ("Mehr Daten"), der Datenqualität ("Bessere Daten") und der Datennutzung weiter.

Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
In gemeinsamer Federführung von BMI, BMDV und BMWK wurde die Datenstrategie fortgeschrieben und wird seit dem von den Ressorts in jeweils eigener Verantwortung umgesetzt; darunter durch BMI umzusetzen: u. a. das Bundestransparenzgesetz, das Projekt Datenatlas oder die Verstetigung des Datenlabors. 

4. Monitoring Open-Data-Strategie

Ziel des Projektes:
Ziel des Projektes ist die Etablierung des Monitorings zur Umsetzung der im Juni 2021 durch das Bundeskabinett beschlossene Open-Data-Strategie der Bundesregierung. Die Open-Data-Strategie bündelt die digitalpolitischen Maßnahmen der Bundesressorts zur Steigerung der Verfügbarkeit und Qualität offener Verwaltungsdaten, der Nutzung von Open Data sowie zur Etablierung einer open-by-default-Kultur. Die Durchführung des Monitorings obliegt dabei dem Kompetenzzentrum Open Data im Bundesverwaltungsamt, das als zentraler Ansprechpartner für Open Data die Behörden der Bundesverwaltung adressiert.

Projektstatus:
Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
Das Kompetenzzentrum Open Data führt zweimal jährlich das Monitoring der Open-Data-Strategie durch. Zum Zeitpunkt der letzten Monitoringabfrage (Berichtszeitraum: 2. HJ 2023) wurden die 65 Maßnahmen betrachtet. Von insgesamt 246 Meilensteinen in den jeweiligen Maßnahmen wurden bereits 76 Prozent abgeschlossen. Das Kompetenzzentrum Open Data wirkt durch seine Monitoringaktivitäten auf eine fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen aus der Open-Data-Strategie hin.

5. Datengesetz

Ziel des Projektes:
Ziel ist die Formulierung eines Datengesetzes zur Steigerung von Zugang und Nutzung strukturierter Daten. Im Ergebnis sollen Standards vereinheitlicht werden, um die Datenqualität und -quantität zu erhöhen. Zudem sollen die Weiternutzungsmöglichkeiten ausgeweitet werden.

Projektstatus:
Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
Mit dem Beschluss des Data Act der EU wurde eine umfassende europarechtliche Grundlage für die Schaffung von Datenzugängen zur Nutzung durch Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung geschaffen. Die nationale Umsetzung des Data Act obliegt in der Federführung den Ressorts BMDV und BMWK.

6. Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI)

Ziel des Projektes:
Im BMI und seinem Geschäftsbereich sowie ressortübergreifend gibt es eine Vielzahl an KI-Anwendungen, die bereits betrieben werden oder sich in Planung oder in Umsetzung befinden. Um einen verantwortungsvollen und chancenorientierten Einsatz von KI zu gewährleisten, soll durch das BMI ein Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz ("BeKI") für die Bundesverwaltung aufgebaut werden.

Dabei liegt der Fokus auf Befähigung, Vernetzung, Kompetenzaufbau und Koordinierung. Mit der Einrichtung des BeKI wird das Ziel verfolgt, auf bereits gewonnenen Erfahrungen aufzubauen und bestehende, etablierte Strukturen und Formate einzubeziehen und diese durch koordinative Unterstützung des BeKI zu stärken sowie stetig weiterzuentwickeln. Hierdurch soll die Bundesverwaltung für den kompetenten Einsatz von KI weiter befähigt werden und es sollen Doppelstrukturen vermieden werden.

Projektstatus gelb

Aktueller Umsetzungsstand (kurz):
Es wurde im BMI eine Projektgruppe KI (PG KI) eingerichtet, die in enger Abstimmung innerhalb der Bundesverwaltung die Einrichtung eines BeKI vorbereitet und erste Serviceleistungen pilotiert.

In einem ersten Pilotprojekt wird ein "Marktplatz der KI-Möglichkeiten" entwickelt, welcher Ministerien und Bundesbehörden mit passenden KI-Anwendungen und Bedarfen zueinander bringen soll und zudem Transparenz über die KI-Anwendungslandschaft und Erfahrungswerte in den Ressorts bietet. Dieser "Marktplatz der KI-Möglichkeiten" steht als Minimum Viable Product bereits eingeschränkt der Bundesverwaltung zur Verfügung. Im weiteren Prozess soll der Marktplatz voraussichtlich im Herbst 2024 zu einem ersten Transparenzregister entsprechend der KI-VO weiterentwickelt und für die Öffentlichkeit einsehbar werden.

Darüber hinaus wird das BMI koordinierend einen wesentlichen Beitrag zur Befähigung der Bundesverwaltung für den verantwortungsvollen und kompetenten Einsatz von KI leisten. Hierzu werden derzeit übergeordnete Leitlinien für die Bundesverwaltung zum Einsatz von KI im Ressortkreis abgestimmt. Die Leitlinien werden Empfehlungen für eine praxisbezogene Nutzung, ethische Grundsätze, rechtliche und datentechnische Vorgaben und technische Leitlinien definieren.

Es ist weiterhin beabsichtigt, die geplanten bzw. bereits laufenden Pilotinitiativen in standardisierte Angebote eines BeKI zu überführen. Dazu bedarf es eines langfristig abgesicherten Finanzierungsmodells.

7. Registerbasierter Zensus

Ziel des Projektes:
Als zentrales Digitalisierungsvorhaben der amtlichen Statistik soll der registerbasierte Zensus zukünftig Bevölkerungsdaten über einen dauerhaften statistischen Datenbestand schnell und aufwandsarm bereitstellen können. Notwendige Schritte hierzu sind die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die registerbasierte Durchführung der Ermittlungen zum Bevölkerungsstand sowie zur Ermittlung der Informationen zu Bildungsstand und Bildungsbeteiligung sowie zum Arbeitsmarkt.

Projektstatus grün

Aktueller Umsetzungsstand:
Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung eines Registerzensus (RegZensG-E) befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung wurde eingeleitet. Die Länder wurden bereits im Februar und März 2024 über die geplanten Regelungen zum Registerzensus informiert. Ein Kabinettbeschluss über den Regierungsentwurf wird in 2024 angestrebt.

8. Dashboard Deutschland

Ziel des Projektes:
Mit dem "Dashboard Deutschland" stellt das Statistische Bundesamt (StBA) ein digitales Datenportal bereit, das Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft einen nutzerfreundlichen Zugang zu statistischen Informationen ermöglicht. Durch die Bereitstellung qualitätsgesicherter Informationen und deren nutzerorientierte Aufbereitung wird ein Zugriff auf aktuelle amtliche und nicht-amtliche Daten ermöglicht, eine Grundlage für faktenbasierte Entscheidungsfindungen und politisches Handeln geschaffen sowie Transparenz für die Öffentlichkeit hergestellt. Ziel ist der weitere Ausbau des digitalen Datenangebots und die Weiterentwicklung des Datenportals, das sich an den Bedürfnissen der Nutzer/innen orientiert und die Datennutzbarkeit im Sinne des Open-Data-Prinzips stärkt.

Projektstatus grün

Aktueller Umsetzungsstand:
2023 konnte erfolgreich eine frei zugängliche Anwenderprogrammierschnittstelle (API) für das Dashboard Deutschland bereitgestellt werden. Darüber hinaus wurde die öffentliche Version des Dashboards für mobile Endgeräte optimiert. Für das laufende Jahr ist geplant die Ergebnisse des Zensus 2022 auf dem Dashboard Deutschland zu veröffentlichen. Außerdem ist bis Ende 2024 die Veröffentlichung des Dashboard Integration auf Basis der Dashboard Deutschland Technologie geplant. Nach Beendigung dieser Maßnahme ist mit dem Abschluss des Aufbauprojektes zu rechnen.

9. Datenservice Öffentlicher Einkauf

Ziel des Projektes:
Mit der Plattform "Datenservice Öffentlicher Einkauf" werden Bekanntmachungsdaten aus öffentlichen Ausschreibungen zentral zusammengeführt und fortlaufend aktualisiert. Die zur Verfügung gestellten Daten können von den Nutzenden im Sinne des Open Data Prinzips individuell ausgewertet werden. In Zeiten von Krisen oder Embargos bietet dies für die öffentliche Verwaltung die Möglichkeit, vorausschauend zu handeln und Beschaffungsengpässe einzudämmen, weil Bedarfe in Echtzeit abbildbar sind. Bietende haben den Vorteil, über den zentralen Service nationale sowie europaweite Vergabedaten für ihre Angebote berücksichtigen zu können.

Projektstatus grün

Aktueller Umsetzungsstand:
Nach der öffentlichen Bereitstellung des Bekanntmachungsservice als Nutzungsoberfläche des Datenservice Öffentlicher Einkaufs im Jahr 2022 wurde im Herbst 2023 die Verantwortung für die durch die Freie Hansestadt Bremen entwickelten Bestandteile des Datenservices an das Beschaffungsamt des BMI übergeben. Zuletzt konnte die EU-Durchführungsverordnung 2022/2303/EU zur Einführung von elektronischen Standardformularen (eForms) für die Übermittlung von Bekanntmachungen im Oberschwellenbereich an die EU erfolgreich umgesetzt werden. Für das laufende Jahr ist die Entwicklung und Bereitstellung von Dashboard-Prototypen zur Darstellung von Daten aus dem Beschaffungskreislauf geplant sowie die Pilotierung der Nutzung von eForms im Unterschwellenbereich zur vollständigen Abdeckung der öffentlichen Vergabe. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der vom IT-Planungsrat beauftragten Bund-Länder-Kooperation unter der Federführung der Freien Hansestadt Bremen.

10. Gemeinsames Datenhaus

Ziel des Projektes:
Das gemeinsame Datenhaus soll das Herzstück des zukünftigen polizeilichen Informationsmanagements, der Datenbereitstellung, der Datenverarbeitung sowie der Datenanalyse sein und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine moderne, einheitliche und umfassende Informationsarchitektur für die Polizeien des Bundes und der Länder bilden. Es ist als zentrales Element des P20-Zielbildes 2030+ – dem sogenannten "Datenhaus-Ökosystem" – vorgesehen. Im Datenhaus-Ökosystem sollen fachliche Funktionen über sogenannte Services bereitgestellt werden. Bis Ende 2025 soll planmäßig ein gemeinsames Datenhaus zur Verfügung stehen, in dem Daten, Funktionen sowie Basisdienste für die polizeiliche Sachbearbeitung zentral zusammengefasst sind.

Projektstatus grün

Aktueller Umsetzungsstand:
Bis zum Ende des Jahres 2023 ist es gelungen, auf Basis der ausgewählten Technologie-Komponenten ein initiales Datenhaus im Sinne einer ersten, minimal funktionsfähigen Version für Test- und Entwicklungszwecke aufzubauen. Das initiale Datenhaus wird derzeit sukzessive zu einem produktiven Sachbearbeitungs-Datenhaus mit vollständiger Integration in das Datenhaus-Ökosystem ausgebaut. Es existieren bereits erste Services, die polizeiliche Fachdaten im Datenhaus speichern, ändern, lesen und löschen können. Generell können erste Testdaten der polizeilichen Sachbearbeitung über eine entsprechende Schnittstelle zu den Vorgangsbearbeitungssystemen bereits angeliefert und im Datenhaus gespeichert und gelesen werden. Gleichermaßen stehen verschiedene Basisdienste ebenfalls schon zur Verfügung. 

Bis Ende 2024 soll die erste Produktivsetzung des Datenhaus-Ökosystems inklusive Datenhaus erfolgen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt können dann erste Echtdaten in das Datenhaus-Ökosystem importiert und im Datenhaus gespeichert werden. Damit wären die bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode gesetzten Ziele erreicht. Fachliche Mehrwerte für die deutschen Polizistinnen und Polizisten sind bereits mit der Produktivsetzung des Datenhaus-Ökosystems inklusive Datenhaus zu erwarten.

Souveränität Souveränität (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

5. Digitale Souveränität festigen und interoperable Infrastruktur schaffen

Wir stellen die Handlungsfähigkeit des Staates auch im digitalen Raum langfristig sicher. Dazu fokussieren wir uns in mehreren Projekten darauf, open source für öffentliche Anwendungen nutzbar zu machen. Die Plattform Open CoDE des Zentrums für Digitale Souveränität leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen reduzieren wir so die Abhängigkeiten von einzelnen Technologieanbietern und treiben mit der gemeinsamen Arbeit in der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) die notwendige Standardisierung für eine interoperable und ebenenübergreifende IT-Infrastruktur in ganz Deutschland voran.

1. Entwicklung einer interoperablen Rahmenarchitektur

Ziel des Projektes:
Ziel ist es, technische und prozedurale Standards für eine interoperable Ende-zu-Ende-Digitalisierung zu entwickeln und diese in Strategien, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften zu verankern und gemeinsam umzusetzen. Das Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur bildet die Grundlage für die zielgerichtete Umsetzung einer interoperablen föderalen IT-Architektur von Bund, Ländern und deren Kommunen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Die Rahmenarchitektur bildet die Basis für eine effiziente, vertrauenswürdige und digital souveräne Verwaltungsdigitalisierung und schafft die Grundlage für ein Plattform-Ökosystem, reduziert Abhängigkeiten und ermöglicht auch verwaltungsexternen Marktteilnehmenden Anbindung an digitale Plattformen.

Projektstatus gelb

Aktueller Umsetzungsstand:
BMI entwickelt aktuell in Zusammenarbeit mit dem Föderalen IT-Architekturboard (FIT-AB), das sich aus Vertretern der Länder, des Bundes und der föderalen IT-Kooperation (FITKO) zusammensetzt, das Zielbild für die gemeinsame föderale Rahmen-Architektur, die Beschreibungen, verbindliche Schnittstellen und Standards für eine Reihe von Basiskomponenten etabliert.

In einem breiten Konsultationsprozess wurden Vertreter der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft einbezogen. Die Erkenntnisse aus der Konsultation fließen kontinuierlich in die (Weiter-)Entwicklung des Zielbilds der OZG-Rahmenarchitektur. Damit wird die Basis für eine effiziente, vertrauenswürdige und digital souveräne Verwaltung geschaffen. Dieses Teilvorhaben ist abgeschlossen.

Die Grundlage für die Rahmenarchitektur bilden die gemeinsam entwickelten Architekturrichtlinien und Grundsätze für architekturrelevante Entscheidungen, die von den Vertretern der Länder und der FITKO mitgetragen werden. Die Modularisierung über standardisierte Schnittstellen erlaubt die mehrfache Nutzung existierender Implementierungen und die Öffnung des Marktes, auch für StartUps, kleine und mittlere IT-Unternehmen. Die Kernfunktionalitäten der Basiskomponenten werden mit Zielbildern beschrieben, um im weiteren Projektverlauf die notwendigen Schnittstellen spezifizieren zu können. Ein gemeinsames Glossar sichert die präzise Verständigung aller Beteiligten der verschiedenen föderalen Ebenen und hilft Missverständnisse zu vermeiden. Es wird kontinuierlich fortgeschrieben.

Umsetzungsstand der Teilprojekte:

• Zielbild der OZG-Rahmenarchitekturabgeschlossen
• Architekturprinzipienabgeschlossen
• Architekturrichtlinienin Bearbeitung
• Grundsätze architekturrelevanter Entscheidungenin Bearbeitung
• Zielbilder der Funktionsbausteinein Bearbeitung
• Glossarin Bearbeitung

2. Gemeinsame Qualitätsstandards für digitale Verwaltungsangebote

Ziel des Projektes:
Gemeinsame Qualitätsstandards zur Stärkung des Vertrauens in sichere, barrierefreie und nutzungsfreundliche digitale Services. Die Entwicklung, Etablierung und konsequente Anwendung von Standards schafft Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit. Die einheitliche Erkennbarkeit und leichte Auffindbarkeit staatlicher Angebote im Netz soll ebenfalls dazu beitragen.

Projektstatus gelb

Aktueller Umsetzungsstand:
Der Servicestandard definiert ganzheitliche Qualitätsprinzipien für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Die Anwendung des programmübergreifenden Servicestandards soll sicherstellen, dass die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nutzerfreundlich vonstatten geht und schafft dadurch Vertrauenswürdigkeit. Das entwickelte Servicehandbuch ist ein Wegweiser zur erfolgreichen Gestaltung und Inbetriebnahme digitaler Verwaltungsservices und konkretisiert den Servicestandard mit detaillierten Anleitungen und Beispielen aus der Praxis. Weiterentwicklung des Servicestandards zu einer Norm führt zur Überprüfbarkeit von Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Barrierefreiheit (Projektstart 1.6.).

Die OZG-Security-Challenge zeigte Potenziale zur weiteren Stärkung der IT-Sicherheit auf und gab konkrete Hilfestellung bei deren Umsetzung. Im Rahmen der Challenge hatten OZG-Dienstverantwortliche die Möglichkeit an der verwaltungsinternen OZG-Security-Challenge teilzunehmen. Der Kern der Challenge war der OZG-Security-Schnelltest, welcher den Umsetzungsgrad von sechs ausgewählten IT-Sicherheitsmaßnahmen auf den eingegebenen Webseiten dargestellt hat, Potenziale zur weiteren Stärkung der IT-Sicherheit aufzeigte und Hilfestellung bei deren Umsetzung und Implementierung gab. Zusammenfassend kann die OZG-Security-Challenge 2023 als ein erfolgreiches, innovatives Format zur Aufklärung und Steigerung der IT-Sicherheit von OZG-Onlinediensten betrachtet werden. Es wurden insgesamt 8706 Einzelverbesserungen in Bezug auf die sechs vorgestellten IT-Sicherheitsmaßnahmen der Challenge erzielt. 

Als weiteren Sicherheitsstandard hat der IT-Planungsrats den EfA-Mindestanforderungen, die für alle EfA-Onlinedienste verbindlich gelten, eine neue Anforderung hinzugefügt. "Der Onlinedienst MUSS über eine security.txt gemäß RFC 9116 verfügen. Ein interner Prozess zum Umgang mit Responsible-Disclosure-Meldungen muss etabliert sein." (abgeschlossen)

Für die einheitliche Erkennbarkeit und Auffindbarkeit staatlicher Angebote im Netz wurde die digitale Dachmarke entwickelt, in Form der vier flexibel einsetzbaren Kennzeichnungselemente Kopfzeile, Bildzeichen, Domain-Name und Designsystem. Durch die Verknüpfung der Basisdomain gov.de mit den hohen Qualitätsanforderungen soll bei Umsetzung eine hohe Akzeptanz bei den Nutzern erreicht.

3. Aufbau einer Deutschen Verwaltungscloud als Multi-Cloud-Strategie der Öffentlichen Verwaltung

Ziel des Projektes:
Mit der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVS) wird die Multi-Cloud-Strategie der öffentlichen Verwaltung, wie sie im Koalitionsvertrag 2021-2025 verankert ist, verfolgt. Durch die Definition von verbindlichen Standards in der DVS wurde die Basis für die souveräne Deutsche Verwaltungscloud (DVC) geschaffen, die eine leistungsfähige Multi-Cloud-Infrastruktur bietet, welche durch offene Schnittstellen sowie strenge Sicherheits- und Transparenzvorgaben die Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung in Deutschland nachhaltig stärkt. Multi-Cloud bedeutet hierbei, dass die DVC nicht eine einzelne Cloud sondern ein Zusammenschluss verschiedener, wechselseitig nutzbarer Cloud-Infrastrukturen ist, in diesem Fall der Zusammenschluss der Cloud-Infrastrukturen der öffentlichen IT-Dienstleister auf Länder- und Bundesebene.

Projektstatus grün

Aktueller Umsetzungsstand:
Am 4. Juli 2023 hat der IT-Planungsrates beschlossen, dass die Föderale IT-Kooperation (FITKO) die Umsetzung der Deutschen Verwaltungscloud und den Aufbau eines attraktiven Portfolios von cloudbasierten Diensten koordinieren soll.

Im Fokus des Umsetzungsprojekts steht die Definition und der Aufbau eines schrittweise wachsenden Portfolios von Cloud-Diensten, die von Behörden sowie den IT-Dienstleistern der Kommunen, der Länder und des Bundes über das Cloud-Service-Portal (CSP) einfach bezogen und genutzt werden können. Das Umsetzungsprojekt gliedert sich in vier Teilprojekte ("Portfolio", "Weiterentwicklung", "Multicloud-Plattformen" und "Aufbau Koordinierungsstelle"):

Das Teilprojekt 1 "Portfolio" stellt den Aufbau eines belastbaren Portfolios mit beziehbaren und nutzbaren IT-Produkten sicher. Zusätzlich wird im Teilprojekt eine weiterführende Roadmap für cloudbasierte IT-Produkte entwickelt und umgesetzt.

Das Teilprojekt 2 "Weiterentwicklung" besteht aus technischer und konzeptioneller Weiterentwicklung. Wesentlicher Bestandteil der technischen Weiterentwicklung ist die Erweiterung des Cloud-Service-Portals und der zugehörigen Systeme. Die konzeptionelle Weiterentwicklung umfasst rechtliche Fragestellungen ebenso wie IT-Sicherheit und Netzstabilität. Diese werden im Ergebnis in der Fortschreibung des Rahmenwerks der DVS in der Zusammenarbeit mit der AG Cloud berücksichtigt.

Das Ziel des Teilprojekt 3 ("Multicloud-Plattformen") ist der Austausch von Erfahrungen und Wissen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Koordinierung der Erprobung der Einbindung von Public-Cloud-Lösungen sowie die Schaffung von Grundlagen und die Realisierung Multicloud-fähiger Anwendungen mit dem Ziel der Zusammenschaltung der privaten Clouds der Öffentlichen Verwaltung zu einer Multi-Cloud.

Im letzten Teilprojekt ("Aufbau Koordinierungsstelle") soll die Planung der organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen einer schrittweisen Inbetriebnahme der Koordinierungsstelle der Deutschen Verwaltungscloud weiter detailliert und gestartet werden.

Die geplante Verstetigung der Deutschen Verwaltungscloud als Produkt des IT-Planungsrates ist noch nicht abschließend mit den Ländern beschlossen.

4. Aufbau einer Open-Source-Plattform "Open CoDE"

Ziel des Projektes:
Mit der Open-Source-Plattform "Open CoDE" wurde durch Bund, BaWü und NRW eine Plattform für den Austausch von Open Source Software für die gesamte ÖV aufgebaut, die kontinuierlich erweitert werden kann. Die Plattform befördert die Wiederverwendung und gemeinsame Weiterentwicklung von offenen Quellcodes verwaltungsrelevanter Softwarelösungen durch Verwaltung, Industrie und Gesellschaft und ist die erste Stufe des geplanten Zentrums für Digitale Souveränität der ÖV (ZenDiS).

Projektstatus:
Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:
Nachdem im Juni 2022 der Startschuss für die Weiterentwicklung und das Go-Live der Plattform Open CoDE gegeben wurde, konnten in den Folgemonaten bereits erste detaillierte Hilfestellungen und übergreifende Open Source Informationen in englischer Sprache auf Open CoDE zur weiteren Vernetzung zur Verfügung gestellt werden. Seit 2023 konnte die Anzahl an Projekten und Nutzern auf der Plattform sowie der Ausbau der strategischen Partnerschaften signifikant gesteigert werden. So befinden sich inzwischen mehr als 3.400 Nutzende und mehr 1.100 Open Source Projekte auf der Plattform (Stand April 2024). Dazu gehören relevante Vorhaben der Bundesverwaltung wie die E-Gesetzgebung, openDesk oder der BundesMessenger. Im laufenden Betrieb wird das Vorhaben unter anderem an einer noch besseren Kategorisierung von Projekten auf Open CoDE arbeiten. Die grundsätzliche Zielsetzung ist mit dem erfolgreichen Produktivbetrieb der Plattform erreicht.

5. openDesk

Ziel des Projektes:
Zur Reduktion kritischer Abhängigkeit von proprietären Softwareanbietern wurde das BMI durch den IT-Rat mit der Erarbeitung einer Alternative im Bereich Arbeitsplatz für die Öffentliche Verwaltung beauftragt (Produkttitel: openDesk). Diese soll unter Federführung des zu gründenden Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (weiter)entwickelt werden, auf Open Source-Software basieren und Basisfunktionen wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail sowie Video- und Telefonkonferenzen ermöglichen. Mittelfristig soll diese auch übergreifende Funktionen (z.B. Anbindung an E-Akte, ausgewählte Fachverfahren) abdecken. Ein erstes Ziel war die Herstellung der Produktverfügbarkeit einer Basisversion von openDesk bis Ende 2023. In der Folge sollen in den Jahren 2024 und 2025 durch das Zentrum für Digitale Souveränität konkrete Angebote zur Nutzung der digital souveränen Lösung in der öffentlichen Verwaltung erarbeitet sowie weitergehende Anforderungen adressiert werden.

Projektstatus grün

Aktueller Umsetzungsstand:
Nach der Integration aller relevanten Beteiligten (BMI, Dataport, Open Source-Hersteller, Erprobungspartner, weitere IT-Dienstleister der ÖV, etc.) wurde eine gemeinsame Produktvision entwickelt sowie die Umsetzung begonnen. Alle Entwicklungen wurden seit Juli 2023 kontinuierlich auf der Open Source Plattform Open CoDE zur Information, Nutzung und Kollaboration veröffentlicht. Im März 2024 wurde eine Basisversion der Lösung openDesk bereitgestellt, die die Rahmenanforderungen der Verwaltung an eine solche Lösung adressiert, und durch jeden genutzt werden kann. In der Folge wird das Vorhaben durch das neu gegründete Zentrum für Digitale Souveränität verantwortet und weiterentwickelt werden. Dabei sollen auch konkrete Angebote zur produktiven Nutzung für die öffentliche Verwaltung erarbeitet werden.

6. Aufbau eines "Zentrum für digitale Souveränität" für Verwaltung in Bund und Ländern (Open Source)

Ziel des Projektes:

Das "Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung" (ZenDiS) für Bund, Länder und Kommunen wird alternative und zukunftsfähige Open Source-Anwendungen fördern. Durch das ZenDiS wird die Digitale Souveränität Deutschlands durch offene Standards und Open Source sichergestellt und langfristig die Abhängigkeit von Technologieanbietern deutlich reduziert. An der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Open Source Ökosystem wird das Zentrum maßgeschneiderte zukunftsfähige Open Source-Anwendungen entwickeln, deren Nachnutzung für Wirtschaft und Zivilgesellschaft grundsätzlich denkbar ist. Darüber hinaus wird Innovationspotential des Open Source-Ökosystems genutzt und die Zukunftsfähigkeit der Verwaltungs-IT nachhaltig gestärkt.

Projekt abgeschlossen

Aktueller Umsetzungsstand:

Die ZenDiS GmbH ist gegründet worden, die Anschubfinanzierung und Liquiditätspuffer wurden ihr übertragen. Der Ausbau der ZenDiS GmbH wird dauerhaft fortgeführt. Zwischenzeitlich wurden Büroräume angemietet und 12 Personen eingestellt. Erste Projekte hat ZenDiS bereits übernommen, wie zum Beispiel Open CoDE.

7. Modernisierung der Netzinfrastruktur und Digitalfunk BOS gemäß der "Netzstrategie 2030 für die öffenliche Verwaltung"

-Ziel des Projektes:
Durch die Umsetzung der "Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung" mit ihren Teilkomponenten wird beabsichtigt, das Sicherheitsniveau der Netze des Bundes (NdB) sowie der angeschlossenen Behörden in Bund, Ländern und Kommunen zu stärken. Insbesondere sollen Integrität, Vertraulichkeit und nachhaltige Verfügbarkeit der Behördenkommunikation für Onlinedienste im Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft sichergestellt werden.

Projektstatus gelb


Aktueller Umsetzungsstand:
Das Vorhaben "Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung“ (IVÖV):
Gemäß der im IT-Rat beschlossenen und im IT-Planungsrat gebilligten Netzstrategie 2030, einer Programmskizze für die Dekade 2021 bis 2030, konzipiert und realisiert die BDBOS den Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung (IVÖV).
In einem ersten Schritt (Phase I) soll der IVÖV ab 2025 die Netze des Bundes sowie die dort befindliche Grundschutzzone und das im Kontext betriebene Verbindungsnetz aufnehmen. Derzeit wird die IVÖV-Grobkonzeption abgeschlossen und die Feinkonzeption gestartet. Der Aufbau des IVÖV-Kernnetzes hat begonnen, parallel finden die Konzeption und der Roll-out der IVÖV-Pilotkundenanschlüsse statt.
Das Internet-Protokoll Version 6 (IPv6) ist Kernbaustein für zukunftsfähige, innovative, flexible und sichere Kommunikationsinfrastrukturen der öffentlichen Verwaltung und ein Grundpfeiler der Digitalisierung.
Im NdB-Core im Netz 2 (Datentransport) wird deshalb bis Ende des Jahres 2024 eine technische Erweiterung auf IPv6 (Dual Stack Lösung) erfolgen.

8. Konsolidierte Verfahren der polizeilichen Sachbearbeitung

Ziel des Projektes:
Im Zuge der im Programm P20 verfolgten Modernisierung und Harmonisierung des polizeilichen Informationsmanagements wird eine Konsolidierung der Verfahren der polizeilichen Sachbearbeitung angestrebt. Die zahlreichen und gegenwärtig sehr heterogenen Vorgangsbearbeitungssysteme von Bund und Ländern werden auf drei Systeme konsolidiert, sogenannte Interims-Vorgangsbearbeitungssysteme (iVBS). Gleichermaßen werden auch die diversen (kriminalpolizeilichen) Fallbearbeitungssysteme sukzessive in einem einheitlichen Fallbearbeitungssystem (eFBS) zusammengeführt. Im P20-Zielbild 2030+ werden die iVBS und eFBS in Fachservices des "Datenhausökosystems" (DHÖS) aufgehen. Bis Ende 2025 sollen die konsolidierten Verfahren der polizeilichen Sachbearbeitung (z.B. ein einheitliches Fallbearbeitungssystem sowie Interims-Vorgangsbearbeitungssysteme) planmäßig erste Daten an das Datenhaus anliefern.

Projektstatus gelb

Aktueller Umsetzungsstand:
In das eFBS konnten zuletzt zum Jahresende 2023 und zu Jahresbeginn 2024 zwei weitere an P20 teilnehmende Polizeien aufgenommen werden. Damit wird das eFBS nunmehr von 12 Polizeibehörden genutzt. Die Ertüchtigung der drei Bestands-Vorgangsbearbeitungssysteme (VBS) zu den iVBS schreitet voran. Erste an P20 teilnehmende Polizeien befinden sich bereits in einer frühen Phase des Systemwechsels oder nutzen die iVBS bereits.

Im Jahr 2024 soll eine weitere an P20 teilnehmende Behörden dem eFBS beitreten, für 2025 befinden sich weitere Beitritte in Prüfung. Bis Ende des Jahres 2025 ist plangemäß die Anbindung des eFBS an das Datenhaus-Ökosystem inklusive Datenhaus vorgesehen. Gleichermaßen werden bis Ende 2025 weitere an P20 teilnehmende Polizeien auf die iVBS wechseln oder die Wechselvorbereitungen einleiten. Auch die iVBS sollen plangemäß bis Ende 2025 an das Datenhaus-Ökosystem inklusive Datenhaus angebunden sein und Daten produktiv an das Datenhaus anliefern. Damit wären die bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode gesetzten Ziele erreicht.  Aufgrund der hohen Komplexität der iVBS-Wechselvorhaben und der aufwändigen Ertüchtigung der Bestandssysteme besteht jedoch das Risiko von Verzögerungen bis zum Ende der Legislaturperiode.

9. Medienbruchfreier Datenaustausch Polizei/Justiz

Ziel des Projektes:
Ziel des Projektes ist insbesondere die Umsetzung eines medienbruchfreien Datenaustausches zwischen Polizei und Justiz. Die Digitalisierung des Datenaustauschs zwischen Polizei und Justiz wird grundsätzlich zweigleisig verfolgt. In einem kurzfristigen Handlungsstrang (KHS) erfolgt die Umsetzung der gesetzlichen Anforderung zur Einführung der E-Akte im Strafverfahren u.a. durch die Schaffung einer Kommunikationsschnittstelle für den Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz. In einem langfristigen Handlungsstrang (LHS) werden unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Anforderungen die Möglichkeiten einer strategischen Neuausrichtung des Datenmanagements zwischen Polizei und Justiz nach dem Prinzip Datenzugriff statt Datenversand geprüft. Bis Ende 2025 soll u.a. das gesetzliche Erfordernis zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen erfüllt sein.

Projektstatus grün

Aktueller Umsetzungsstand:
Für den medienbruchfreien Austausch von Akten zwischen Polizei und Justiz im kurzfristigen Handlungsstrang wurde eine technische Schnittstelle zwischen den Datenaustauschstandards von Polizei und Justiz als eigenständiges System entwickelt und somit eine erste funktionsfähige Übermittlungslösung für die zwischen Polizei und Justiz definierten Kommunikationsanlässe bereitgestellt. Ebenso wurde polizeiseitig ein System für die elektronische Akte in Strafsachen (Fachverfahren) als Webclient initial zur Verfügung gestellt. Im langfristigen Handlungsstrang wurden zwischen Polizei und Justiz verschiedene Optionen eines gemeinsamen Datenmanagements konkret geprüft. Ein erster Schritt auf dem Weg zu einem solchen Datenmanagement könnte eine zentrale Beweismittelcloud sein. Lösungs- und Umsetzungsoptionen für eine solche Beweismittelcloud werden derzeit und in naher Zukunft umfangreich geprüft und weiterverfolgt.

Im kurzfristigen Handlungsstrang laufen aktuell die Vorbereitungen für die Pilotierung des Datenaustauschs zwischen Polizei und Justiz, die im Jahr 2024 beginnen wird. In diesem Zusammenhang werden u.a. umfangreiche Tests im Vorfeld des Pilotierungsstarts erfolgen. Nach Ende der Pilotierungsphase wird bis Ende 2025 eine Stabilisierungsphase der Wirkbetriebsversion folgen, die dann innerhalb der gesetzlichen Frist zur Einführung der elektronischen Akte (01.01.2026) in den Wirkbetrieb übergehen wird. Damit wären die bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode gesetzten Ziele grundsätzlich erreicht.