Künstliche Intelligenz in der Verwaltung

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Datenpolitik

Künstliche Intelligenz (KI) bietet ein immenses Potential für die digitale Gesellschaft. Die Entwicklung im Bereich der KI ist rasant. Als Schlüsseltechnologie wirkt sie sich zunehmend auf verschiedene Lebensbereiche aus. Systeme der Künstlichen Intelligenz werden immer leistungsfähiger und können u.a. den Arbeitsalltag vieler Menschen in Deutschland verändern und auch modernes und effizientes Verwaltungshandeln beschleunigen.

In der Verwaltung kann der Einsatz von KI dazu beitragen, Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten, zur Arbeitsentlastung beitragen und die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürger verbessern. Durch die Automatisierung von Verwaltungsdienstleistungen bei gebundenen Entscheidungen mit regelbasierter KI können diese Leistungen schneller erfolgen und Ressourcen geschont werden, die beispielsweise bei der Bürgerberatung oder bei komplexeren Verwaltungsverfahren benötigt werden.

Gleichzeitig stellt die Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz die Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Künstliche Intelligenz muss vom Menschen her gedacht werden. Dessen Wohl muss im Zentrum der KI-Entwicklung stehen. Hierbei stellen sich zahlreiche ethische und rechtliche Fragen. Transparenz, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz sind dabei relevante Anforderungen, die im Umgang mit Künstlicher Intelligenz beachtet werden müssen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat vor dem Hintergrund ein KI-Leitbild entwickelt. In dessen Fokus steht ein verantwortungsvoller und zugleich chancenorientierter Einsatz von KI. Dabei werden die verschiedenen Handlungsfelder beim Einsatz von KI im BMI und seinem Geschäftsbereich näher beleuchtet.

Mit dem im Aufbau befindlichen Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz ("BeKI") schafft das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für KI-Vorhaben in der Bundesverwaltung. Ziel ist es, ein koordiniertes Vorgehen bei der Nutzung von KI-Technologien und den Aufbau entsprechender Infrastruktur auf Bundesebene sicherzustellen. Dabei wird auf bereits gewonnenen Erfahrungen aufgebaut und werden etablierte Strukturen und Formate einbezogen, um diese durch koordinative Unterstützung des BeKI zu stärken.

In einem ersten Pilotprojekt wird ein "Marktplatz der KI-Möglichkeiten" entwickelt, welcher Ministerien und Behörden mit passenden KI-Anwendungen und Bedarfen zueinander bringen soll und zudem Transparenz über die KI-Anwendungslandschaft und Erfahrungswerte in den Ressorts bietet. Auf diese Weise ermöglicht das BeKI ein hohes Level an Abstimmung, Kooperation und Nachnutzung technischer Anwendungen. Daraus ergibt sich ein effizienter Einsatz von Ressourcen sowie Kompetenzen in der Verwaltung. Ziel des Marktplatzes ist es, alle KI-Vorhaben in der Bundesverwaltung transparent für die Bundesverwaltung aufzuzeigen. Das BeKI arbeitet zusammen mit dem Datenlabor des BMI im StBA unter Einbeziehung des Bundeskanzleramtes und vier Pilotressorts an der Umsetzung des Markplatzes der KI-Möglichkeiten. Dabei wird auch die Nutzung als KI-Transparenzregister für die öffentliche Verwaltung bei der Konzeption berücksichtigt.

Parallel wird das BeKI koordinierend einen wesentlichen Beitrag zur Befähigung der Bundesverwaltung für den verantwortungsvollen und kompetenten Einsatz von KI leisten. Beschäftigten der Bundesverwaltung soll ressortübergreifend und niedrigschwellig die Möglichkeit geboten werden, sich zu rechtlichen, ethischen und initialen technischen Fragestellungen rund um die Anwendung Künstlicher Intelligenz beraten zu lassen. Teil dieser Beratung ist die Weitervermittlung an fachkompetente Umsetzungspartner, wie das Kompetenzzentrum für Künstliche Intelligenz (KI-KC) im BMF oder das ITZBund. Vernetzungsangebote für die Verwaltung auf nationaler und internationaler Ebene, Zugang zu Schulungsangeboten zur KI-Kompetenzvermittlung in Abstimmung mit BAköV und HSBund sowie ein transparentes Wissensmanagement für die Bereitstellung verlässlicher Informationen im Themenfeld, um der rasanten voranschreitenden technischen Entwicklung gerecht zu werden, sind weitere wichtige Bestandteile des Serviceportfolios. Beim Aufbau des BeKI erfolgt eine kontinuierliche Entwicklung und Evaluierung des Angebots anhand von Pilotinitiativen und Pilotservices. Die Aufnahme weiterer Pilotinitiativen und -services ist für Frühjahr 2024 beabsichtigt.

Die Bundesregierung fördert die Erforschung, Entwicklung und Anwendung von KI durch die Nationale Strategie Künstliche Intelligenz und stärkt hierdurch den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb. Mit der KI-Strategie verfolgt die Bundesregierung einen ganzheitlichen Ansatz. Nähere Informationen hierzu können unter KI Strategie Deutschland abgerufen werden. Die von der Bundesregierung eingesetzte Datenethikkommission hat am 23. Oktober 2019 ihr Gutachten mit ethischen und rechtlichen Handlungsempfehlungen im Umgang mit Daten und algorithmischen Systemen und Künstlicher Intelligenz vorgestellt. Auf Initiative der Europäischen Kommission befassen sich aktuell die gesetzgebenden Organe der Europäischen Union, Rat und Europäisches Parlament mit dem Vorschlag einer Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz, der sogenannten KI-Verordnung. Diese europäische Gesetzgebungsinitiative soll einen einheitlicher Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Nutzung von KI-Systemen schaffen und so Innovation und Vertrauen fördern.