Künstliche Intelligenz in der Verwaltung

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Datenpolitik

Künstliche Intelligenz (KI) bietet ein immenses Potential für die digitale Gesellschaft. Die Entwicklung im Bereich der KI ist rasant. Als Schlüsseltechnologie wirkt sie sich auf verschiedene Lebensbereiche aus. Systeme der Künstlichen Intelligenz werden immer leistungsfähiger und können modernes und effizientes Verwaltungshandeln beschleunigen.

In der Verwaltung kann der Einsatz von KI helfen, Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten, zur Arbeitsentlastung beizutragen und die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern. Die Automatisierung von Verwaltungsdienstleistungen bei gebundenen Entscheidungen durch regelbasierte KI kann diese beschleunigen und Ressourcen schonen, die beispielsweise für die Bürgerberatung oder komplexere Verwaltungsverfahren benötigt werden.

Gleichzeitig stellt die Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz die Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Künstliche Intelligenz muss vom Menschen her gedacht werden. Sein Wohl muss im Zentrum der KI-Entwicklung stehen. Dies wirft ethische und rechtliche Fragen auf. Transparenz, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit von KI-Anwendungen müssen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz beachtet werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ein KI-Leitbild entwickelt. Im Fokus steht ein chancenorientierter und zugleich verantwortungsvoller Einsatz von KI. Dabei werden die verschiedenen Handlungsfelder beim Einsatz von KI im BMI und seinem Geschäftsbereich näher beleuchtet. Für den KI-Einsatz im Ressort BMI wurden handlungsgestaltende Leitprinzipien definiert. Darüber hinaus werden Voraussetzungen entlang der KI-Wertschöpfungskette identifiziert, die maßgeblich zu einem erfolgreichen KI-Einsatz beitragen.

Weiterhin wurden ressortübergreifend Leitlinien für den KI-Einsatz in der Bundesverwaltung abgestimmt (KI-Leitlinien). Mit Leitsätzen für Behörden und Nutzende soll damit ein gemeinsamer Rahmen geschaffen werden, um einen verantwortungsvollen und sicheren KI-Einsatz in der Bundesverwaltung zu gewährleisten.

Mit dem im Aufbau befindlichen Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz („BeKI“) schafft das BMI eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für KI-Vorhaben in der Bundesverwaltung. Ziel ist es, ein koordiniertes Vorgehen bei der Nutzung von KI-Technologien und dem Aufbau entsprechender Infrastrukturen auf Bundesebene sicherzustellen. Dabei wird auf bereits gewonnene Erfahrung aufgebaut und etablierte Strukturen und Formate einbezogen, um diese durch die koordinierende Unterstützung des BeKI zu stärken.

Als Pilotprojekt des BeKI wurde der „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ (MaKI) entwickelt. Er bringt Ministerien und Behörden mit passenden KI-Anwendungen und -bedarfen zusammen und schafft Transparenz über die KI-Anwendungslandschaft und Erfahrungswerte in den Ressorts. Auf diese Weise ermöglicht das BeKI ein hohes Level an Abstimmung, Kooperation und Nachnutzung technischer Anwendungen. Dies führt zu einem effizienten Einsatz von Ressourcen und Kompetenzen in der Verwaltung. Der MaKI wurde in enger Abstimmung mit allen Bundesministerien und dem ITZBund entwickelt. Durch die Veröffentlichung des Marktplatzes werden für die Bundesverwaltung die eigentlich erst ab August 2026 geltenden Transparenzpflichten aus der KI-VO teilweise bereits jetzt umgesetzt. Die Einbindung der Länder und Kommunen auf dem Marktplatz der KI-Möglichkeiten wurde durch den IT-Planungsrat beschlossen. Es ist derzeit geplant, im ersten Quartal 2025 mit einer Pilotierung zu beginnen.

Darüber hinaus ist das BeKI federführend mit dem Datenlabor des Bundeskanzleramtes für den Aufbau einer übergeordneten KI-Infrastruktur für große Sprachmodelle und entsprechende Anwendungen verantwortlich. Um die Potentiale großer Sprachmodelle nutzen und evaluieren zu können, wurde gemeinsam mit den Datenlaboren der Ressorts und dem ITZBund eine KI-Plattform erarbeitet und implementiert, die derzeit ressortübergreifend pilotiert wird. Mit dem KI-Portal „KIPITZ“ legt die Bundesverwaltung gemeinsam die technischen Grundlagen für Innovation und digitale Souveränität. Die Entwicklung von „KIPITZ“ erfolgt u.a. auf Basis von Open-Source-Komponenten mit mehreren wechselnden KI-Sprachmodellen. Die Architektur von „KIPITZ“ ermöglicht es der Bundesverwaltung, an der rasanten Entwicklung von KI-Sprachmodellen zu partizipieren. Der Einsatz generativer KI in der öffentlichen Verwaltung ergänzt und bereichert damit das Verwaltungshandeln um geeignete Werkzeuge.

Gleichzeitig wird das BeKI koordinierend einen wesentlichen Beitrag zur Befähigung der Bundesverwaltung für den verantwortungsvollen und kompetenten Einsatz von KI leisten. Beschäftigten der Bundesverwaltung soll ressortübergreifend und niedrigschwellig die Möglichkeit geboten werden, sich zu rechtlichen, ethischen und initialen technischen Fragestellungen rund um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz beraten zu lassen. Teil dieser Beratung ist die Vermittlung an kompetente Umsetzungspartner, wie das Kompetenzzentrum für Künstliche Intelligenz (KI-KC) im BMF oder das ITZBund. Weitere wichtige Bestandteile des geplanten Serviceportfolios sind Vernetzungsangebote für die Verwaltung auf nationaler und internationaler Ebene. Darüber hinaus gehören der Zugang zu Bildungsangeboten zur Vermittlung von KI-Kompetenzen in Abstimmung mit BAköV und HSBund sowie ein transparentes Wissensmanagement zur Bereitstellung verlässlicher Informationen im Themenfeld zum Aufgabenbereich. Beim Aufbau des BeKI erfolgt eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Evaluierung des Angebots anhand von Pilotinitiativen und Pilotservices.

Die Bundesregierung fördert mit der Nationalen Strategie Künstliche Intelligenz die Erforschung, Entwicklung und Anwendung von KI  und stärkt damit den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb. Mit der KI-Strategie verfolgt die Bundesregierung einen ganzheitlichen Ansatz. Weitere Informationen finden Sie unter KI Strategie Deutschland. Die von der Bundesregierung eingesetzte Datenethikkommission hat am 23. Oktober 2019 ihr Gutachten mit ethischen und rechtlichen Handlungsempfehlungen im Umgang mit Daten und algorithmischen Systemen und Künstlicher Intelligenz vorgestellt. Das europäische Gesetzgebungsverfahren für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz, der sogenannten KI-Verordnung, wurde mittlerweile abgeschlossen. Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die KI-Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Nutzung von KI-Systemen und fördert so Innovation und Vertrauen im Bereich der Künstlichen Intelligenz.