Datenpolitik

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Datenpolitik

Datenrecht

Das Datenrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen des Datenzugangs und der Datennutzung. Datenrecht qualifiziert Daten in vielfältiger Hinsicht (z.B. als personenbezogene oder als offene Daten), was Einfluss darauf hat, ob und inwieweit sie genutzt werden dürfen. Es legt Ansprüche auf Datenzugang fest und unterwirft die Datenverarbeitung rechtlichen und technischen Bedingungen.

Das Datenrecht ist durch viele Gesetze zu einer hochkomplexen Querschnittsmaterie geworden und entwickelt sich dynamisch weiter. Hierbei greifen EU-Rechtsakte und nationale Gesetze auf komplizierte Weise ineinander. Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Datenpolitische EU-Regelungen und Initiativen: Die EU ist gerade dabei, ein umfassendes Regelungsregime für Daten zu erarbeiten. Folgende Regelungen mit Datenbezug werden derzeit verhandelt oder sind bereits verabschiedet: Data Governance Act (DGA), Digital Markets Act (DMA), Digital Services Act (DSA), NIS 2 Directive, Artificial Intelligence Act (AIA), European Digital Identity Regulation, Data Act (DA), European Health Data Space (EHDS). Darüber hinaus will die EU in 11 Bereichen sog. Datenräume schaffen.
  • Open Data: Bestimmte offene Daten sind für jedermann frei zugänglich und können frei weiterverwendet werden. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Daten, die ursprünglich im Besitz der öffentlichen Hand waren. Das Rechtsregime ist ebenfalls EU-rechtlich determiniert, wird aber durch nationale Regelungen umgesetzt.
  • Informationsfreiheit: Durch ein individuelles Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen werden Behörden verpflichtet, bestimmte Informationen auf Antrag zugänglich zu machen.
  • Free Flow of Data: Die Free Flow of Data-Verordnung der EU verbietet grundsätzlich Datenlokalisierungsanforderungen der EU-Mitgliedstaaten.
  • Datenschutz: Daten, die Personenbezug aufweisen, dürfen nur unter den Bedingungen des Datenschutzrechts verarbeitet werden. Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DS-GVO) ist die wichtigste Rechtsgrundlage hierfür. Die DS-GVO lässt allerdings Raum für ein nationales Bundesdatenschutzgesetz. Für Polizei und Justiz gelten teilweise abweichende Regelungen. Datenverarbeitungen durch Behörden unterliegen zusätzlich noch bereichsspezifischem deutschen Recht.
  • Geheimnisschutz: Manche Daten unterliegen aus unterschiedlichen Gründen einem Geheimnisschutz. Dies kann auf ein öffentliches Interesse an der Geheimhaltung zurückzuführen sein (z.B. Staats-, Amts-, Verfahrens- oder Wahlgeheimnis). Manche Daten sind aus individualrechtlichen Gründen geheimhaltungsbedürftig (z.B. Brief-, Post-, Fernmelde-, Bank- oder Arztgeheimnis). Darüber hinaus gibt es noch berufsbedingte Geheimnisse (Berufs-, Anwalts-, Notar-, Arzt- oder Bankgeheimnis).
  • Wettbewerbsrecht: Es gibt einen wettbewerbsrechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
  • Urheberrecht: Auch der Schutz geistigen Eigentums kann sich auf Werke beziehen, die Daten- bzw. Informationsrelevanz besitzen. So gibt es z.B. einen urheberrechtlichen Schutz von Datenbanken.
  • Sektorspezifisches Recht: Für viele weitere Datenarten und Branchen gibt es bereichsspezifische Sonderregelungen (z.B. Kommunikations-, Verkehrs-, Standort-, Forschungs-, Geo-, Gesundheitsdaten, u.v.m.). Auch Auskunftsansprüche sind vielfältig geregelt.

Es ist eine großeHerausforderung, aus all diesen gesetzlichen Vorgaben einen kohärenten datenrechtlichen Rahmen zu schaffen. Dieser muss den EU-rechtlichen Vorgaben gerecht werden und gleichzeitig die mitgliedstaatlichen Handlungsspielräume ausnutzen. Deutschland soll zum Vorreiter für das innovative und verantwortungsvolle Nutzen und Teilen von Daten in Europa werden. Die Datenpolitik muss für einen Ausgleich der Rechte und Interessen von Dateninhabern, Datennutzern und dem Gemeinwohl sorgen.

Transparenz

Die Transparenz staatlichen Handelns ist kein Selbstzweck. Sie erfüllt verschiedene Funktionen. Transparenz erhöht die Legitimität des Staats- und Verwaltungshandelns, indem sie dieses Handeln nachvollziehbar macht, das Pflichtbewusstsein der Amtsträger erhöht, Korruption verhindert und der Wahrheitsfindung dient. Dadurch wird das Vertrauen der Allgemeinheit in das Handeln von Regierung und Verwaltung gestärkt und die Akzeptanz für hoheitliche Maßnahmen wird erhöht. Insofern kann Transparenz demokratiefördernde Wirkung haben. Aktuelle, frei zugängliche und nutzbare maschinenlesbare Daten sind die Grundlage für faktenbasierte Entscheidungen. Gleichzeitig eröffnen sie vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und stärken die Entwicklung innovativer digitaler Lösungen. Der Transparenz staatlichen Handelns dienen Open Data und die Informationsfreiheit

Auch das Lobbyregistergesetz (LobbyRG) und der exekutive und legislative Fußabdruck dienen der Transparenz staatlichen Handelns. Eine zusätzliche Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze wären eine aktive Veröffentlichungspflicht des Staates für bestimmte Dokumente und ein Rechtsanspruch auf Open Data, der ebenfalls vom Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Damit würden sich der antragsabhängige, individuelle Anspruch auf Informationszugang und Open Data annähern.

Transparenzgesetz

Gemäß dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sollen die Informationsfreiheitsgesetze zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden. Möglich und in der Fachöffentlichkeit schön länger diskutiert wird eine Vereinheitlichung der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze IFG, UIG, VIG und GeoZG. Vorarbeiten gibt es hier bereits einige. Mit dem Transparenzgesetz können zahlreiche Unstimmigkeiten beseitigt werden, wie zB uneinheitliche Ausnahmetatbestände, Berücksichtigung der Rechtspraxis der vergangenen Jahre, Verhinderung unspezifischer Anfragen, Recht zur Weiterverwendung einmal veröffentlichter Informationen.

Open Data

Offene Verwaltungs- und Forschungsdaten sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Innovationskraft Deutschlands. Auch die Pandemie hat verdeutlicht, wie wichtig aktuelle, frei zugängliche und nutzbare maschinenlesbare Daten sind, um faktenbasierte Entscheidungen treffen und ein gestiegenes Informationsbedürfnis befriedigen zu können. Gleichzeitig geben offene Daten weitreichende Impulse für die Entwicklung vielfältiger digitaler Lösungsansätze. Zukunftsweisende Technologien wie Künstliche Intelligenz und Anwendungen im Bereich der Smart Cities sind auf nachhaltige Verfügbarkeit eines reichhaltigen und qualitativ hochwertigen Datenfundus angewiesen. Deswegen muss die Aufbereitung und Bereitstellung dieser Daten verbessert werden. Sie müssen von Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und der Verwaltung selbst besser genutzt werden können. Die Open Data-Strategie ist damit ein wesentlicher Baustein der Digitalstrategie. Open Data leisten sogar einen Beitrag zur Verwaltungsdigitalisierung, denn der vereinfachte Zugang zu Daten und Informationen aus anderen Behörden wirkt effizienzsteigernd und die Verwaltung kann von der Weiterverwendung und „Veredelung“ der von ihr bereitgestellten Daten profitieren. Insgesamt entstehen wechselseitige Synergieeffekte, die Innovationen und das Gemeinwohl fördern. Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Datenstrategie

Die Bundesregierung hat entschieden, die Datenstrategie vom Januar 2021 weiterzuentwickeln. Sie wird Teil der Digitalstrategie. Eine Gesamtschau der Vorhaben des Koalitionsvertrages ergibt, dass die Er-leichterung des Datenzugangs (Datenspenden, Open Data) und der Datennutzung (Datentreuhänder, -drehscheiben, -infrastrukturen) im Fokus der neuen Datenstrategie werden. Mehr und bessere Daten für Wirtschaft, Gemeinwohl und Forschung sind das Ziel. Die neue Datenstrategie wird eher eine Um-setzungsstrategie als eine Planungsstrategie werden.

Dateninstitut

Der Koalitionsvertrag legt fest: „Ein Dateninstitut soll Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben, Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren.“ Dementsprechend wird die Bundesregierung ein Dateninstitut einrichten. Dieses wird nach den ersten Vorüberlegungen die folgenden Aufgaben bekommen:

  1. Bewusstsein für den Mehrwert des Datennutzens und -teilens schärfen und die freiwillige Zurverfügungstellung von Daten fördern.
  2. Think- und Do-Tank: Trends erkennen; Lösungen für Datenverfügbarkeit entwickeln und umsetzen (u.a. Pilotierung von Projekten auf Grundlage eigenen Budgets).
  3. Zentrale Anlaufstelle für anwendungsnahe Beratungsleistungen und klare Empfehlungen.
  4. Sektorenübergreifende Vernetzung der relevanten Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft sein.
  5. Datenvermittlungsdienst im Bereich der Verwaltungsdaten; Vergabe von Treuhänderfunktionen im Rahmen von Pilotprojekten.

Datenkompetenz

Die Datenpolitik beschäftigt sich auch mit der Datenkompetenz („data literacy“), also der Fähigkeit des Einzelnen, kompetent, verantwortungsvoll und nutzbringend mit Daten umzugehen. Die Verwaltung muss sich nach außen öffnen, transparenter werden. Dafür muss der Datenzugang sowohl von den Mitarbeitern als auch von den Prozessen/Systemen bei der Datenentstehung mitgedacht werden. „Meine Daten, mein Amtsgeheimnis“ ist nicht länger die grundsätzliche Prämisse des Behördenhandelns. Erforderlich sind ein Kulturwandel und ein Veränderungsbewusstsein der Verwaltungsmitarbeiter. Hierfür müssen deren Datenkompetenzen gestärkt werden. Diesem Ziel dienen das Aus- und Fortbildungsangebot der Digitalakademie Bund, die Beratungsangebote des Kompetenzzentrums Open Data (CCOD) des BVA, die Chief Data Scientists und die Datenlabore in den Ressorts und die Open Data-Koordinatoren.

Datensouveränität

In vielen Kontexten geht es um die Kontrolle über die Daten („Datensouveränität“). Darunter können zum einen Instrumente individueller Freiheitsgestaltung verstanden werden, die die Brücke zwischen Datenschutz- und Datenwirtschaftsrecht schlagen. In Wirtschaft, Verwaltung und internationalen Beziehungen geht es aber auch um Kontrollansprüche von Organisationen oder des Staates. Siehe eingehend „Digitale Souveränität“.