De-Mail-Anbieter werden

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Digitale Lösungen

Wer De-Mail-Dienste anbieten möchte, benötigt eine Zulassung des BSI dafür. Ziele des Zulassungsverfahrens sind die Sicherstellung der Qualität der Dienstleistung De-Mail sowie die Förderung der Akzeptanz des Dienstes.

Nach §17 des "Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften" (De-Mail Gesetz) müssen sich Diensteanbieter, die De-Mail-Dienste zur Verfügung stellen wollen, auf schriftlichen Antrag durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) akkreditieren lassen. Die Akkreditierung ist alle drei Jahre zu erneuern.

Um die Zulassung zu erhalten, müssen die künftigen De-Mail-Anbieter in vier Bereichen nachweisen, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen hohen Anforderungen erfüllen:

Sicherheit, Funktionalität und Interoperabilität - verantwortlich für das Prüfungsverfahren ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Datenschutz - verantwortlich für das Prüfungsverfahren Datenschutz ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die aktuellen Zulassungskriterien und weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf den Internetseiten des BfDI veröffentlicht.

Das gesamte Zulassungsverfahren wird auf den Internetseiten des BSI ausführlich erläutert. Dort finden Sie auch die vom BSI zertifizierten Prüfstellen.

Mit ihrer Akkreditierung erhalten die Diensteanbieter ein Gütezeichen.

Die Namen aller akkreditierten De-Mail-Anbieter veröffentlicht das BSI ebenso wie weitere Informationen, zum Beispiel die Gültigkeitsdauer der alle drei Jahre zu erneuernden Akkreditierung, gemäß § 21 De-Mail Gesetz auf seiner Akkreditierung - De-Mail Anbieter.

Für Ihre Fragen zum Akkreditierungsverfahren steht Ihnen das BSI zur Verfügung.

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