De-Mail – einfach, nachweisbar und vertraulich

Typ: Artikel

De-Mail ermöglicht eine vertrauliche elektronische Kommunikation zwischen eindeutig identifizierbaren Partnern. Versand, Empfang und Inhalte von De-Mails können rechtswirksam nachgewiesen werden.

Am 3. Mai 2011 ist das „Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften“ “ in Kraft getreten. Auf der Grundlage dieses De-Mail-Gesetzes werden seit März 2012 De-Mail-Dienste in Deutschland angeboten.

Mit De-Mail-Diensten ist der nachweisbare und vertrauliche Versand elektronischer Nachrichten besonders einfach. In der Handhabung gleichen De-Mails den E-Mails. Sie verfügen jedoch über wichtige Eigenschaften, die E-Mails häufig fehlen:

  • Nur Nutzerinnen und Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen. Niemand kann sich hinter einer falschen Identität verstecken.
  • De-Mails sind auf dem Transportweg immer verschlüsselt und werden verschlüsselt abgelegt. Die Nachrichten sind für Unbefugte zu keiner Zeit zugänglich und können weder mitgelesen, noch verändert werden
  • Zusätzlich können De-Mails Ende-zu-Ende-verschlüsselt werden. Die De-Mail-Anbieter vereinfachen die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch Zusatzprogramme, die auch ohne Vorkenntnisse genutzt werden könne.
  • De-Mail bietet eine gesetzlich abgesicherte Zustellung. Versand, Empfang und Inhalte von De-Mails können rechtswirksam nachgewiesen werden. Auch für Korrespondenz, die eine nachweislich fristgerechte Zustellung erfordert, ist De-Mail geeignet.

De-Mail basiert auf einem einheitlichen und staatlich geprüften Sicherheitsniveau, das für alle De-Mail-Produkte gewährleistet ist.