Gesetzlich geregeltes Sicherheitsniveau

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Digitale Lösungen

De-Mail basiert auf einem einheitlichen und staatlich geprüften Sicherheitsniveau, das für alle De-Mail-Produkte gewährleistet ist.

Das "Gesetze im Internet" (De-Mail-Gesetz) regelt die Mindestanforderungen an den sicheren elektronischen Nachrichtenaustausch per De-Mail.

Diese Mindestanforderungen gelten für alle De-Mail-Anbieter in gleicher Weise. Ihre Einhaltung wird regelmäßig überprüft.

Durch die gesetzlichen Regelungen ist auch sichergestellt, dass alle De-Mail-Nutzenden von allen De-Mail-Anbietern untereinander kommunizieren können.

Um die Zulassung zu erhalten, müssen die künftigen De-Mail-Anbieter in vier Bereichen nachweisen, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen hohen Anforderungen erfüllen:

Sicherheit, Funktionalität und Interoperabilität - verantwortlich für das Prüfungsverfahren ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Datenschutz - verantwortlich für das Prüfungsverfahren Datenschutz ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die aktuellen Zulassungskriterien und weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf den Internetseiten des BfDI veröffentlicht.
Mit ihrer Akkreditierung erhalten die Diensteanbieter ein Gütezeichen.

Die Namen aller akkreditierten De-Mail-Anbieter veröffentlicht das BSI ebenso wie weitere Informationen, zum Beispiel die Gültigkeitsdauer der alle drei Jahre zu erneuernden Akkreditierung, gemäß § 21 De-Mail Gesetz auf seiner Akkreditierung - De-Mail Anbieter.

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