Der Online-Ausweis ist die Eintrittskarte, um sich in der digitalen Welt sicher auszuweisen. Mehr als 78 Millionen (Ausweis-)Karten verfügen über den dafür benötigten Chip, darunter Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der europäischen Union. Die Anzahl an Behördengängen und geschäftlichen Angelegenheiten, die damit sicher und digital von zuhause aus erledigt werden können, wächst ständig.

Einzigartig bei der Nutzung des Online-Ausweises ist das Prinzip der wechselseitigen Identifizierung: Es weisen sich immer beide Seiten aus. Bürgerinnen und Bürger können genau sehen, an wen ihre Daten übermittelt werden sollen, denn für die Abfrage muss ein gültiges staatliches Berechtigungszertifikat vorliegen. Die Berechtigung erteilt die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes. Der Online-Ausweis kann daher als Vertrauensanker für Anwendungen von Unternehmen und Behörden genutzt werden.

Die eIDAS-Verordnung garantiert verbindliche europaweit geltende Regelungen u. a. im Bereich der elektronischen Identifizierung und schafft so einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung von digitalen Ausweisen im europäischen Binnenmarkt. So muss ein digitales Ausweissystem, das einen festgelegten Anerkennungsprozess durchlaufen hat und "notifiziert" wurde, in den anderen EU-Staaten anerkannt werden. 2017 hat die Bundesrepublik Deutschland die Notifizierung des Online-Ausweises als erster EU-Mitgliedstaat erfolgreich abgeschlossen. Die Sicherheit der eID-Infrastruktur wurde damit von der EU bestätigt und der Online-Ausweis ist seither für das höchstmögliche Vertrauensniveau zugelassen.

Darüber hinaus wird der Online-Ausweis kontinuierlich weiterentwickelt. So wurde beispielsweise bis 2017 ein Kartenlesegerät für das Auslesen benötigt. Seit 2017 reicht nun in den meisten Fällen ein NFC-fähiges Smartphone mit einer geeigneten App, wie zum Beispiel der AusweisApp2 des Bundes. Zukünftig wird es sogar möglich sein, den Online-Ausweis auf dem Smartphone zu speichern und ohne die physische Ausweiskarte nutzen zu können (Smart-eID).


Für Unternehmen und Behörden stehen mehrere Wege zur Verfügung, um das Online-Ausweisen anbieten zu können: Der Aufbau einer eigenen technischen Infrastruktur, die Nutzung des eID-Servers eines darauf spezialisierten Anbieters sowie die Beauftragung eines Identifizierungsdienste-Anbieters.Behörden können ihre Leistungen auch an das Nutzerkonto ihres Landes beziehungsweise des Bundes anbinden.

Behörden des Bundes können zudem den eID-Service Bund nutzen. Sie sind gemäß § 2 Abs. 3 E-Government-Gesetz des Bundes (EGovG) verpflichtet in Verwaltungsverfahren, in denen Behörden die Identität einer Person aufgrund einer Rechtsvorschrift festzustellen haben oder aus anderen Gründen eine Identifizierung für notwendig erachten, auch den elektronischen Identitätsnachweis anzubieten.

Die Bundesdruckerei unterstützt Bundesbehörden bei der Integration des elektronischen Identitätsnachweises durch die zentrale Bereitstellung eines eID-Services, der erforderlichen Berechtigungszertifikate und SSL-/TLS-Zertifikate sowie bei der technischen Integration in bestehende IT-Systeme.

Interessante Fachinformationen, aktuelle Meldungen, umfangreiche FAQ sowie das zugangsgeschützte Portal für Behörden finden Sie auf dem Personalausweisportal.

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