E-Payment Bund

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Digitale Lösungen

Die Maßnahme E-Payment Bund verfolgt das Ziel, im Rahmen kostenpflichtiger Angebote der Bundesverwaltung moderne Zahlverfahren zentral zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird die Infrastruktur der Software ePayBL (E-Payment-Bund-Länder) und des entsprechenden ePayBL-Webshop Bund ausgebaut, um einen dauerhaften Betrieb des elektronischen Zahlungssystems beim Bund zu gewährleisten.

Ausgangssituation

Durch das E-Government-Gesetz (EGovG) sind Behörden aufgerufen, die elektronische Kommunikation zu erleichtern und die Verwaltungsdienste einfacher, nutzerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Die Software ePayBL ist damit zentraler Baustein für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) und wird beispielsweise als zentraler Dienst in das Verwaltungsportal des Bundes integriert. Gemäß dem Beschluss 2022/33 aus der 39. Sitzung des IT-Planungsrates ist zudem die standardisierte Schnittstelle xBezahldienste zwischen Bezahldiensten und Online-Diensten (i.S.d. OZG) beschrieben. Diese gilt es zukünftig ebenfalls zu berücksichtigen und einzubinden, um die Verwaltungsdigitalisierung weiter voranzutreiben.

Die kontinuierliche Ertüchtigung sowie die strategische Planung der Bezahlplattform ePayBL hat eine Entwicklergemeinschaft aus aktuell elf Bundesländern zusammen mit dem Bund übernommen.

Zielbild

Die Maßnahme E-Payment Bund verfolgt das Ziel, im Rahmen kostenpflichtiger Angebote der Bundesverwaltung moderne Zahlverfahren zentral zur Verfügung zu stellen. Als Hintergrunddienst trägt die Software ePayBL entscheidend dazu bei, dass Prozesse von Fachverfahren der Bundesverwaltung digital, moderner und effizienter gestaltet werden können. Dabei ist die Software ePayBL als Dienst dem jeweiligen Fachverfahren nachgelagert.

Die Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag zur nutzerfreundlichen Umsetzung des OZG, da Verwaltungsleistungen nicht nur digital beantragt, sondern auch online medienbruchfrei bezahlt werden können. Nebenbei setzen die E-Payment-Komponenten die gesetzlichen Bestimmungen um.
Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentlichen Verwaltungen profitieren von der Einführung von E-Payment durch schnellere, einfache und kürzere Prozesse für u. a. Antragsbearbeitungen sowie Bezahlungen. Mit der Möglichkeit zur 24/7-Zahlung sowie der Nutzung moderner Zahlverfahren wird den Bürgerinnen und Bürgern ein attraktives Dienstleistungsangebot unterbreitet.

Kernnutzen

Der Einsatz der E-Payment-Komponenten bietet für die Anwendung in der Bundesverwaltung folgenden Nutzen:

. Die ePayBL bietet Webservices an, mit deren Hilfe Fachanwendungen ihre Bezahldaten automatisch über den Konnektor an die ePayBL übermitteln können, damit einerseits die Zahlungsabwicklung unterstützt und andererseits die haushälterische Verarbeitung gewährleistet ist. Die Zahlungsabwicklung übernehmen dabei externe Zahlungsverkehrsprovider, deren Schnittstellen in die ePayBL eingebunden sind, sofern dies nach Art des Zahlverfahrens erforderlich ist. Die ePayBL übermittelt die zum jeweiligen Zahlvorgang gehörenden Sollstellungen an das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR). Nach Zahlungseingang nimmt die ePayBL die Informationen zu den Ist-Buchungen vom HKR entgegen.

. Mithilfe des ePayBL-Webshop Bund kann die Behörde ihre Leistungen im Internet zur Verfügung stellen und dabei auf die Zahlungsabwicklung zurückgreifen. Elektronische Dokumente, Nachweise und andere Leistungen lassen sich mit dem ePayBL-Webshop Bund ganz einfach an außenstehende Organisationen oder Privatpersonen übermitteln. Zahlungsrelevante Daten werden durch die Anbindung an die ePayBL automatisiert an das nachgelagerte Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR)-Systeme weitergeleitet.

Nutzerkreis

  • Beispielhafte Behörden, die ggf. kostenpflichtige Angebote wie elektronische Dokumente, Nachweise, Veranstaltungen oder andere Leistungen bzw. Waren mithilfe des Standardwebshops über das Internet anbieten:

    - DWD - Deutscher Wetterdienst: Verkauf von Wetter- und Klimainformationen aller Art,
    - BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung: Verkauf von Veranstaltungen,
    - BKG - Bundesamt für Kartographie und Geodäsie: Bereitstellung von Geodaten.

  • Beispielhafte Behörden mit Anbindung eigener Fachverfahren an ePayBL:

    - BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Verkauf u. a. von Informationsmaterial, Datenbankrecherche,
    - AA - Auswärtiges Amt: Weltweite Anbindung der Auslandsvertretungen,
    - UBA – Umweltbundesamt: Vereinnahmung von Gebühren im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien,
    - BfJ - Bundesamt für Justiz: Online-Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften mithilfe der eID-Funktion des Personalausweises (nPA).

Maßnahmenlaufzeit

  • Die Maßnahme begann im 01/2016

  • Die Maßnahme endet im 12/2025

Einordnung der Maßnahme in den Gesamtkontext

Die IT-Maßnahme E-Payment Bund ist der Domäne E-Government (EGOV) zugeordnet.
Die Domäne E-Government (EGOV) umfasst Dienste, die sich mit der Bereitstellung von Informationen für und die Abwicklung von Transaktionen mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, den Ländern, Kommunen und Organisationen der Zivilgesellschaft befassen. EGOV-Dienste unterstützen die Bereitstellung von Online-Leistungen der Bundesverwaltung und tragen zur Vereinheitlichung des E-Government-Angebots der Bundesverwaltung bei.

Beschreibung der Abhängigkeit/ Schnittstellen zu anderen Maßnahmen
Dienst, der mit der IT-Maßnahme umgesetzt wirdName der IT-Maßnahme, zu der die Abhängigkeit bestehtErläuterung der Abhängigkeit
Bezahlplattform-DienstHKR-Verfahren des BundesDer Dienst verfügt über Schnittstellen zu den IT-Systemen für das HKR des Bundes (insbesondere zum Zahlungsüberwachungsverfahren [ZÜV]), zu den Zahlungsverkehrsdienstleistern und ermöglichen die Einbindung der ERP-Systemen der Bewirtschafter.
Bezahlplattform-DienstAnalyse der Public-Key-Infrastruktur (PKI)- und qualifizierte elektronische Signatur (QES)-LandschaftPKI spielt für die zentrale Anbindung der ePayBL im Kontext OZG eine wichtige Rolle.
Bezahlplattform-DienstBundescloudFür alle Dienste der Maßnahme wird der Betrieb in der Bundescloud geprüft.
Bezahlplattform-DienstVerwaltungsportal des Bundes mit service.bund.deDer Bezahlplattformdienst kann im Rahmen der OZG-Umsetzung in das Verwaltungsportal des Bundes (u. a. über die Fertigungsstraße) angebunden werden.
Bezahlplattform-DienstNutzerkonto BundDas Nutzerkonto Bund kann in den Gesamtprozess eingebunden werden.
Bezahlplattform-DienstFormular-Management-System (FMS)Der Bezahlplattformdienst kann im Rahmen der OZG-Umsetzung an das Formular-Management-System (FMS) angeschlossen werden.
WebshopdienstHKR-Verfahren des BundesDer Dienst verfügt über die Schnittstelle zum Bezahlplattformdienst ePayBL und damit indirekt zum HKR des Bundes insbesondere zum ZÜV, zu den Zahlungsverkehrsdienstleistern und zu den ERP-Systemen der Bewirtschafter.
WebshopdienstBundescloudFür alle Dienste der Maßnahme wird der Betrieb in der Bundescloud geprüft.

Kontakt

IIE2@bmf.bund.de

Umsetzende Behörde

Bundesministerium der Finanzen (BMF)