PVS Bund
Artikel Digitale Lösungen
Die Maßnahme PVS Bund hat das Ziel, diverse bestehende Personalverwaltungssysteme auf Bundesebene abzulösen und für alle Bundesbehörden zentrale IT-Lösungen einzuführen.
Ausgangssituation
In der Bundesverwaltung sind derzeit unterschiedliche IT-Lösungen für die Personalverwaltung im Einsatz. Dabei sind bisher vor allem zwei Systeme verbreitet, die auf unterschiedlichen Technologien basieren. Einerseits wird das auf SAP-basierende PVSplus und andererseits die Eigenentwicklung EPOS eingesetzt. Darüber hinaus sind vereinzelt weitere Systeme in einigen Bundesbehörden im Einsatz.
Allerdings sind die rechtlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf das Beamten- und Tarifrecht für alle Bundesbehörden gleich, die daran ausgerichteten Arbeitsweisen basieren somit auf derselben Grundlage. Der parallele Betrieb und die Weiterentwicklung dieser unterschiedlichen und dezentralen IT-Lösungen verursachen erhebliche Mehraufwände und erschweren die ressortübergreifende Zusammenarbeit.
Seit dem 02.05.2024 wird PVSplus entlang der Standardfunktionsfähigkeit eingeführt. Mit dem angepassten Rollout-Vorgehen erhalten die Behörden alle in PVSplus vorhandenen Funktionalitäten, inkl. dem zu Grunde liegenden Datenmodell, den vorhandenen Berichten, den hinterlegten Prozessen und den (Standard-) Schnittstellen. Die Standardfunktionsfähigkeit unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung und umfasst somit stets das „jeweilige Heute“ des Systems PVSplus.
Umfangreiche Änderungsbedarfe können nach dem neuen Rollout-Vorgehen durch die jeweiligen Bedarfsträger im Kompetenzteam PVSplus eingebracht werden. Das Kompetenzteam entscheidet ressortübergreifend über die Umsetzung der Anfrage.
Zielbild
Ziel ist es, ein leistungsstarkes einheitliches Personalverwaltungssystem einzuführen, alle bisherigen IT-Lösungen für die Personalverwaltung durch PVSplus abzulösen, fertig gestellte Komponenten von PVSplus für die Behörden bereitzustellen sowie neue IT-Lösungen zu konzipieren und auszurollen.
Bis zum Ende der Dienstekonsolidierung fokussiert sich der PVSplus-Rollout auf die zeitlich weit fortgeschrittenen Behörden des Maßnahmenprojekts 1 (MP 1), darunter die Bundespolizei (Teilproduktivsetzung 2) sowie der Welle 7 (PVS, StBA, BIB, BISp, BKG, BMI und BKM). Zudem ist die Anbindung von drei weiteren Behörden an PVSplus entlang der Standardfunktionsfähigkeit anvisiert. Durch diese Fokussierung soll der Konsolidierungsgedanke gestärkt und mehr Planungssicherheit durch effiziente und fristgerechte Behördenrollouts erreicht werden.
Um die Komplexität zu reduzieren, ist die Maßnahme PVS Bund damit in die folgenden sechs Maßnahmenprojekte strukturiert:
Quelle: BMI
- Im Maßnahmenprojekt 1 wird der Rollout von PVSplus vorangetrieben. In einem besonderen Fokus steht die Ablösung von Alt-Systemen wie bspw. EPOS
- Das Maßnahmenprojekt 2 betrachtet den Rollout von PVSplus im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie dessen Geschäftsbereich. Aufgrund eines bereits bestehenden Personalverwaltungssystems auf SAP-Basis erfolgt die Umsetzung in einem separaten Projekt.
- Die Komponenten für die Zeitwirtschaft und Personalentwicklung werden im Maßnahmenprojekt 3 für die Dienstekonsolidierung zur Nachnutzung durch interessierte Behörden weiterentwickelt
- Maßnahmenprojekt 4 setzt die Digitale Personalakte Bund um. Die bisher ausschließlich in Papier vorliegenden Personalakten werden damit digitalisiert. Angesichts der aktuellen finanziellen und personellen Ressourcensituation ist die Umsetzung des Projekts derzeit pausiert.
- Der Versorgungsrechner Online soll den ca. 300.000 Bundesbediensteten eine erste und einfache Information zur Berechnung der individuellen Versorgungsleistungen ermöglichen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Maßnahmenprojekts 5.
- Im Maßnahmenprojekt 6 wird die Ablösung des Moduls Personalabrechnung des Personalwirtschaftssystems der Bundeswehr geprüft. Die Umsetzung erfolgt allerdings erst ab 2026. Die Personalabrechnung für die sonstige Bundesverwaltung wurde bereits in PVSplus zentral konsolidiert.
Kernnutzen
Der Einsatz der IT-Maßnahme PVS Bund bietet folgenden Nutzen:
1. Mit einer Vereinheitlichung der Diensteklasse Personal und der Schaffung effizienter Prozesse werden organisatorische Vorteile erzielt und eine effiziente Umsetzung innerhalb der Ressorts sowie ressortübergreifend ermöglicht.
2. Die notwendigen Steuerungsinformationen der Diensteklasse Personal, beispielsweise zur Vorbereitung und Umsetzung organisatorischer Entscheidungen, werden ohne großen Aufwand einschließlich effizienter Prozesse zur Verfügung gestellt.
3. Das Berichtswesen und der Informationsaustausch werden harmonisiert, um eine ressortübergreifende Vergleichbarkeit sicherzustellen.
4. Die Konsolidierung wird die Zukunftsfähigkeit aus technologischer und prozessualer Sicht gewährleisten.
5. Neue fachliche Anforderungen, die sich beispielsweise aus organisatorischen Entscheidungen ergeben, können schnell und effizient umgesetzt werden.
6. Die ressortübergreifenden Kosten unter anderem in den Bereichen Technik, Betrieb, Entwicklung und Einkauf werden reduziert.
7. Eine ressortübergreifende Vereinheitlichung der fachlichen Prozesse und der verwalteten Daten soll deren Austauschbarkeit erleichtern und die Fehleranfälligkeit bei ressortübergreifender Zusammenarbeit reduzieren.
Nutzerkreis
Maßnahmenlaufzeit
Einordnung der Maßnahme in den Gesamtkontext
Die Maßnahme ist der Domäne Enterprise Resource Planning zugeordnet.
Dienst, der mit der IT-Maßnahme umgesetzt wird | Name der IT-Maßnahme, zu der die Abhängigkeit besteht | Erläuterung der Abhängigkeit |
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Personaladministration; Personaleinsatzplanung | CAFM | Raumbelegung Büroräume |
Personaladministration; Personalabrechnung | TMS | Übergabe von Personalstammdaten, Übernahme von Zahlungsdaten |
Personaladministration | meDA | Übergabe von Personalstammdaten benötigt, sofern diese nicht über eine andere IT-Lösung geliefert werden |
Personaladministration | IAM | Übergabe von Personalstammdaten aus PVSplus zu Zwecken der Authentifizierung für andere Dienste |
Personaladministration | E-Beihilfe | ggf. werden Personalstammdaten benötigt, sofern diese nicht über eine andere IT-Lösung geliefert werden |
Personaladministration | PKI/ QES-Dienste | ggf. werden Personalstammdaten benötigt, sofern diese nicht über eine andere IT-Lösung geliefert werden |
Zeitwirtschaft | meDA | Nutzung der Basisfunktionalitäten für die Zeiterfassung |
Kontakt
Umsetzende Behörde
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)