Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback Mechanismus

Typ: Artikel

Laut § 12 b des Behindertengleichstellungsgesetzes (BBG) sind die öffentlichen Stellen des Bundes dazu verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Websites oder mobilen Anwendungen zu veröffentlichen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit enthält:

1. für den Fall, dass ausnahmsweise keine vollständige barrierefreie Gestaltung erfolgt ist,

a. die Benennung der Teile des Inhalts, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind,
b. die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung sowie
c. gegebenenfalls einen Hinweis auf barrierefrei gestaltete Alternativen,

2. eine unmittelbar zugängliche barrierefrei gestaltete Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen (Feedback-Mechanismus), um noch bestehende Barrieren mitzuteilen und um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen,

3. einen Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 16 BBG , der

a. die Möglichkeit, ein solches Schlichtungsverfahren durchzuführen, erläutert und
b. die Verlinkung zur Schlichtungsstelle enthält.

Diese Erklärung ist so in den Webauftritt zu integrieren, dass sie von jeder Seite erreichbar ist.

Eine Mustererklärung der Überwachungsstelle Barrierefreiheit finden Sie hier. (Das Linkziel ist ggf. aus dem Behördennetz nur eingeschränkt oder nicht erreichbar. Für diesen Fall verwenden Sie bitte den Download rechts.)