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Weitverkehrsnetz-Konsolidierung des Bundes (WAN-Konsolidierung Bund)

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: IT-Sicherheit & Netze

Die Bundesregierung ist gemäß Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages (ADrs. 18(8)3151) vom 11.05.2016 aufgefordert, ein gemeinsames IT-Netz für die sichere Kommunikation der Bundesverwaltung zu errichten.

Zur Konsolidierung der Weitverkehrsnetze und Netzbetriebsorganisationen der Bundesverwaltung hat sich die Bundesregierung folgendes ressortübergreifendes Ziel gesetzt:

Die „Netze des Bundes“ (NdB) stehen hierbei als Integrationsplattform zur Verfügung und sollen grundsätzlich alle logischen Netze der Bundesverwaltung abbilden (vor allem die Weitverkehrsnetze der Ressorts BMI, BMF, BMVI und BMVg). Der Betrieb von NdB erfolgt seit 2019 durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. In einem ersten Schritt zu einem gemeinsamen IT-Netz wurden bereits die vom BMI verantworteten Netze auf die Netzinfrastruktur NdB migriert.

Im Rahmen des Programms „Weitverkehrsnetzkonsolidierung des Bundes“ (kurz: WAN-Konsolidierung Bund) soll die Konsolidierung der Weitverkehrsnetze und Netzbetriebsorganisationen entsprechend des ressortübergreifend entwickelten Zielbildes erfolgen.
Hierbei werden zunächst insbesondere die großen Weitverkehrsnetze und Netzbetriebsorganisationen der Ressorts BMI, BMVg, BMF und BMVI berücksichtigt.

Die WAN-Konsolidierung Bund ist eine wichtige Maßnahme zur Realisierung des Informationsverbundes der öffentlichen Verwaltung gemäß der ressortübergreifend abgestimmten „Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung“.

Das Programm gliedert sich in folgende Einzelprojekte:

  • Projekt 1 - Weitverkehrsnetz der Bundesfinanzverwaltung / ITZBund
  • Projekt 2 - Weitverkehrsnetz der Bundesverkehrsverwaltung
  • Projekt 3 - Weitverkehrsnetz der Bundeswehr (WANBw)
  • Projekt 4 - Weiterentwicklung NdB
  • Projekt 5 - Sonstige Weitverkehrsnetze des Bundes

Das Vorgehen in den Einzelprojekten stellt sich dabei standardmäßig, wie folgt dar:

1. IST-Erhebung durchführen

Regelmäßige IST-Erhebung der jeweiligen Netze der betroffenen Ressorts gem. des abzustimmenden Datenmodells – i.d.R. eine Aktualisierung bestehender Erhebungen

2. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellen

Bewertung von Aufwand und Nutzen in einer projektspezifischen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe) als Ergebnis einer konkreten Planung der möglichen Konsolidierung bzw. von
Konsolidierungsalternativen – i.d.R. auf Basis der fachlichen Notwendigkeit, die in eine Gesamt-WiBe einfließt

3. Projektplan abstimmen

Entscheidung über das konkrete Vorgehen. Dabei zu klärenden Fragestellungen sind – unter Berücksichtigung von übergreifenden strategischen Festlegungen (Rahmenbedingungen) – insbesondere zu den Bereichen:

  • Netzschichten (OSI-Layer)
  • Netzdienste
  • Übertragungstechnik
  • Service Level Agreements
  • IP-Sprache (VoIP) und IP-Video

4. Projekt durchführen

Umsetzung i. R. von Projektstrukturen – i.d.R. mit Großprojektmanagement gemäß S-O-S Methode – unter Federführung des jeweils betroffenen Ressorts.

5. Regelbetrieb vorbereiten

Grundsätzlich gehört die Übernahme des Regelbetriebs zum Angebot der BDBOS. Das Einzelprojekt endet mit der Aufnahme des Regelbetriebes.